Oma Rechte

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Margot123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Oma Rechte

ich habe einen Enkelsohn der bis vor einem gutem Jahr zu mir durfte. Wir machten Ausflüge und Urlaub zusammen mit meinem 2. Enkel. Auch die Tage vor Weihnachten holte ich sie immer. Nun ist die Mutter meines Enkels weggezogen zusammen mit ihrer Mutter. Mein Enkel dann durfte er auf einmal nicht mehr zu mir. Er lief von zu Hause so oft weg das die Polizei ihn nach ?? wievieltem mal in eine Klinik brauchte. Dort haben sie festgestellt das er HDS hat. Seitdem bekommt er Medikamente. Er darf nicht mehr zu mir und telefonieren darf er auch nur wenn seine Mutter oder seine andere Oma mithören, obwohl ich nie was tun würde was meinem Enkel schaden könnte. Meine Frage nun: Welche Rechte habe ich? Wo kann ich mich erkundigen? Ich würde nun nachdem mein Enkel mich heimlich angerufen hat und mir sagte er darf nicht mehr zu mir aber er möchte es gerne schritte unternehmen das wir uns wieder sehen können.
Danke im Voraus
Margot

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wie alt ist denn der Enkel? Abgesehen davon, hast Du zumindest dann, wenn eine feste soziale Beziehung zu dem Kind besteht, auch einen Anspruch auf Umgang. Die Ausnahme, die besteht, ist, wenn der Umgang dem Kind schadet. Ich würde zum Jugendamt gehen und um Hilfe bitten.

wirdwerden

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#2
 Von 
Margot123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Er wird im Febuar 8 Jahre alt. Doch was heißt Umgangrecht?
Nur sehen immer im beisein seiner Mutter oder anderer Oma?
Oder heißt es das er wieder was er möchte und füher auch so war bei mir ein Wochenende oder eine Woche in den Ferien verbringen darf?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich dachte eher an letzteres.

wirdwerden

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Margot123,

der von dir angestrebte Umgang muss dem Kindeswohl dienlich sein ( § 1685 BGB ) und nicht, wie zuvor ausgesagt, dem Kindeswohl nicht schaden ( § 1684 BGB ).
In den beiden Aussagen liegt ein bedeutsamer Unterschied und zur erfolgreichen Umsetzung deines Wunsches stellt diese Formulierung eine hohe Hürde dar.
Was macht der Vater, hat er Kontakt zum Kind?
Meintest du ADS, statt HDS?
Ist dein Enkel ein Trennungs- oder Scheidungskind?
Wenn ja, wann erfolgte die Trennung/Scheidung?

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert am 03.01.2011 16:12

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#5
 Von 
Margot123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für den Tipp bin im Juristendeutsch nicht so geübt.
Nein der Vater hatte letztes Jahr noch kontakt der aber nach dem Krankenhausaufenthalt wieder abbrach. Er kommt damit nicht klar das die Mutter seines Kindes ihn immer als Druckmittelo benutzt um ihren Willen durchzudrücken. Ja du hast recht ADS sorry.
Er ist ein Trennungskind. Als er 2 Jahre alt war trennten sich die Eltern.
Ich hatte aber immer Kontakt bis eben letztes Jahr als er so lange in der Klinik war. Er feht mir halt sehr und ich denke ich ihm auch etwas.

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Margot123,

ich gebe dir den folgenden Rat:
Wende dich mit deinem Anliegen an eine Großelterninitiative in deinem Umfeld. Einfach in die Suchmaschine deiner Wahl eingeben und auswählen.
Du wirst erkennen, dass du dich dort in guter Gesellschaft befindest, denn was bei euch passiert ist in Deutschland Alltag, vom Ruhigstellen von somatisierten Trennungskindern, bis zu Umgangsausschlüssen ehemaliger Bezugspersonen, vornehmlich aus dem väterlichen Umfeld, oder gar die Väter selbst.

Ich will keine falschen Hoffnungen wecken: An deinen Enkel zu kommen liegt nicht in deiner Hand und verlasse dich bitte nicht auf unsere Familienrechtsprechung, denn der sind nach eigener Aussage die Hände gebunden, wenn der betreuende Elternteil das Kind nicht heraus gibt.

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Die Rechte der Großeltern auf Umgang sind deutlich schwächer als etwa die Rechte der Eltern. Auch wenn es mir sehr leid tut ... und auch wenn ich deinen Schmerz sehr gut verstehe!

Wenn du das Jugendamt einschaltest oder gar rechtliche Schritte, dann könntest du da sehr rasch eine Bauchlandung erleben. Vor allem, weil die Distanz zwischen den Wohnorten groß ist. Auf dieses Spiel solltest du dich m.E. nicht einlassen.

Der Schlüssel zum Umgang läuft über die Kindesmutter. Mit der musst du ein gutes Verhältnis haben. Denn gegen ihren entschiedenen Willen wirst du kaum eine Chance haben.

Also: nicht betroffen zeigen ... mit der Kindesmutter und der anderen Oma versuchen Kontakt zu halten ... zum Geburtstag gratulieren ... dem Kind zum Geburtstag, zu Weihnachten und zu Ostern etwas Nettes schenken ... es muss nicht teuer sein, aber es muss von Herzen kommen ... versuchen per Telefon Kontakt zu halten ... Briefe schreiben ... freundlich sein ... Geduld haben ... auch wenn es sehr schwer fällt ...

Wenn das Kind mal älter ist, dann kann man versuchen über Internet Messenger oder Facebook Kontakt zu halten ... aber zur Zeit ist das noch Zukunftsmusik ...



-- Editiert am 03.01.2011 17:06

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#8
 Von 
Margot123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank das ist sehr nett geschrieben und so verhalte ich mich ja auch schon die letzten 6 jahre. Immer kontakt immer anrufen ein Päckchen zu den genannten Tagen doch das er mit mir garnicht mehr alleine sprechen (ob per tel oder wenn ich hinfahre )Ich finde es halt für mich sehr belastend weil ich 5x auf den AB sprechen muß sms schreiben per internet und dann fahre ich bis nach Puchheim raus dann wird mir aufgemacht ich werde angeschnautzt ich sag ich machte mir sorgen warum nicht ein anruf? Dann bekommst die Antwort hatte keine Zeit muß ja schließlich arbeiten und der Kleine sagt ich hab dich gehört aber die Mama hat gesagt ich darf nicht hin gehen.
Na ja ich weis noch nicht was ich machen werde aber ich danke euch recht herzlich für die Tipps und Anregungen.

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