Ohrfeige - Trommelfellriss - Schläger ist ALG II bezieher und wurde in der Angelegenheit auch verurt

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Ohrfeige - Trommelfellriss - Schläger ist ALG II bezieher und wurde in der Angelegenheit auch verurt

Hallo, erhält man und wie Schadensersatz, wenn jemand einem eine Ohrfeige (Krankenhaus bestätigt Trommelfellriss) gibt und ihm eine Mord -Drohung ausspricht?
Letzteres wenn er einem mal alleine sieht, dann bringt er ihn (das Opfer) um, meinte der Schläger?
Der Schläger wurde vor Gericht geladen, tauchte nicht zum Termin auf und wurde letztlich dann ohne Zeugen verurteilt. Mehr war nicht zu erfahren.
Das Opfer kann wohl nur durch eine Zivilklage einen Schadensersatzanspruch durchsetzen? Macht das gegen einen ALG II bezieher überhaupt Sinn? Zeugen sind vorhanden. Diese bestätigen, dass der Schläger ohne Grund, plötzlich und ohne Provokation auf das Ohr geschlagen hat.
Gruß Tom

-- Editier von müllermilch am 02.10.2017 12:32

-- Editiert von Moderator am 04.10.2017 22:19

-- Thema wurde verschoben am 04.10.2017 22:19

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Für die Bedrohung gibt es kein Schmerzensgeld, für den Trommelfellriss schon.

Zitat:
Macht das gegen einen ALG II bezieher überhaupt Sinn?


Kommt drauf an, ob er irgendwann noch mal pfändbares Einkommen generiert. Die Prozesskosten müsste man in jedem Fall vorlegen (wenn man keine RSV hat oder PKH-berechtigt ist)

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Das Opfer kann wohl nur durch eine Zivilklage einen Schadensersatzanspruch durchsetzen?

Ja

Zitat:
Macht das gegen einen ALG II bezieher überhaupt Sinn?

Mit einer gewonnenen Zivilklage beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Und auch bei einem ALG-II-Bezieher bestehen gute Chancen, dass der in den nächsten 30 Jahren mal zu Geld kommt (und sei es durch Lottogewinn oder Erbschaft).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Davon (der Erbschaft etc.) muß man aber auch erstmal erfahren. Man muß also regelmäßig eidesstattliche Versicherungen von dem Herrn einholen - das kostet auch wieder Geld (für den Gerichtsvollzieher). Und ob man sich wirklich 30 Jahre damit befassen will - ich weiß ja nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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