Ohrfeige, Folgen zu erwarten?

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tween
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ohrfeige, Folgen zu erwarten?

Hallo,

habe mich dazu hinreißen lassen, auf einer Party eine junge Frau eine Ohrfeige zu geben.
Zur Vorgeschichte: Hab mich der Person nie gut verstanden, hatten aber an dem Abend eine "positive" Unterhaltung. Jedenfalls endete das Gespräch damit, das sie mit mir nach draußen wollte, warum wurde mir nicht mitgeteilt, ich also mitgegangen, dann bin ich aber doch lieber wieder zurück auf die Party (hatte die Reaktion meiner Freundin gesehen, als die junge Frau mich rauszog) . Auf jeden Fall war damit die Situation zu Ende.
Nun kommt die Frau ca. ne halbe Stunde später zu mir und gießt mir ihr 0,3l Getränk über, ohne Grund (wirklich und mit Zeugen).
Ich erstmal geschockt, keine Ahnung, was jetzt los war. Auf dem Weg zur Toilette steht sie da mit ihrem Kumpel und grinst mich dreist an, also ich hin und sie gefragt was das sollte, sie grinst nur und sagt irgendwas wie geschieht dir recht/hast du verdient oder so.
Und da ist es passiert, ausgeholt und batsch (normale Ohrfeige, nicht umgefallen oder so, lief sogar schreiend hinterher und zeriss mein Hemd), mir tat es hinterher wirklich Leid und es war auch unangemessen wie ich im Nachhinein finde. Waren beide ziemlich alkolisiert!
Was hab ich zu erwarten?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Sofern Strafantrag durch die nette Dame gestellt wird, ist die Chance relativ groß, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird. In diesem Fall dürfte dann die Anzeigende auf den Privatklageweg verwiesen werden. Ein besonderes öffentliches Interesse ist aus der Schilderung des Sachverhalts nicht zu entnehmen.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

'Dame'? Nun ja. ;)
Aber ich sehe es ganz genauso

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#3
 Von 
Tween
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke.
Wie sieht denn das ganze aus zivilrechtlicher Sicht aus? Muss ich da Schmezensgeld zahlen? Macht es Sinn, falls die "Dame" (in der Tat keine wirklich passende Titulierung) denn nun Anzeige erstattet auch eine Gegenanzeige zu erstatten, wegen dem Getränk oder dem zerissenen Hemd? MfG Svén

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Schmerzensgeld müsste erstmal verlangt und dann ggf. eingeklagt werden. Wenn tatsächlich Anzeige erstattet werden sollte werden Sie Gelegenheit haben, Ihre Version mitsamt der darin enthaltenen Straftaten der 'Dame' zu schildern und, sofern das innerhalb der nächsten 3 Mo. geschieht, einen Strafantrag zu stellen. Ansonsten dürften Ihre Anzeigen ungefähr genauso erfolgreich sein wie die der 'Dame'.

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#5
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Das trifft auch auf die zivilrechtlichen Ansprüche bzgl. des zerrissenen Hemdes und des verschütteten Getränks zu.

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#6
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Einfach ausgedrückt Tween :

Was hab ich zu erwarten :

N I X !!!!!!

Bitte den Beitrag von Wastl halt nochmal lesen und das wär´s dann auch schon.

PS : Batsch auf die Backe fand ich gut.

nwg100

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

nwg100, Sie fallen mal nicht über mich her? Wo ist der rote Stift, das muss ich im Kalender anstreichen ;)

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#8
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Geht hier um die Sache lieber wastl.

Ich hab zwar ne andere Meinung als viele hier
na und.

Aber wissen Sie was mich tierisch ank...zt.

Immer wieder zum 18.000 x Ladendiebstahl,

Also irgendwie entwickelt es sich doch hier langsam zum KLEIN, KLEIN noch kleiner Krimminellenforum.

Etwas schwerere Delikte im STGB werden durch hier abgeschreckt. Bitte mal was über Banküberfall mit Geiselnahme ( nicht falsch verstehen )
Muss doch auch für Sie manchmal langweilig sein.
Ansonsten von mir, hab zwar was am Kerbholz, bin aber doch ein netter Kerl ( manchmal halt mit geringer Reizschwelle-mein Fehler )

Gelobe Besserung hier.
Gut und kreuzen Sie mal den 02.01.06 an.

NWG war lieb zu Ihnen ( grins )

Grüße

nwg100

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Muss doch auch für Sie manchmal langweilig sein.
Es sind zwar nicht so ganz meine Delikte, die Ladendiebstähle, weil ich ja kein Amtsanwalt bin (um Gottes Willen nichts gegen Amtsanwälte!!). Aber das sind nunmal die gängigen Probleme, oder? Die, die bei einem Bankraub erwischt werden haben erfreulicherweise zumeist keine Zeit oder Gelegenheit, hier eine Frage zu posten.

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#10
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Wie immer gut Wastl,

Bankräuber sitzen meist gleich in U-Haft und verbüßen dann sofort Ihre Freiheitsstrafe.

War ein wenig scherzhaftig gemeint.

Aber immer Ladendiebstahl ist schon langweilig.

Nette Grüße
nwg 100

PS : Net bös gemeint, aber bringen Sie einiges doch ein klein wenig anderst rüber, nur a bisserl.
Das Wort erfreulicherweise einfach weglassen und schon ist´s viel sympatischer.

BItte nicht falsch verstehen.

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das 'erfreulicherweise' war doch durchaus ernst gemeint.

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#12
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Dem kann ich nur beipflichten!

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#13
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Sie sind aber auch ein Sensibelchen nwg.

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Er ist immer sensibel, wenn es um ihn geht. ;)

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