Vor gut 1 Jahr haben wir mit der Architektin unseren Grundriss geplant. Vom Bauträger kam jetzt zur Hausübergabe noch eine Rechnung für zusätzliche Wände.
Richtfest war bereits im September. Es wurden uns nie Summen für zusätzliche Wände vorgelegt.
In wie weit müssen wir der Forderung folge leisten. Für alle Zusatzleistungen gab es meist vor der Durchführung eine Vorinformation über zusätzliche Kosten. Welche wir bestätigen mussten. Für die Wände jedoch nie.
Wie ist die Rechtslage? Wer weiß Rat?
Kann man zu diesem Thema ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt machen - was kostet sowas? Ist das Baurecht oder Vertragsrecht?
MfG
-- Editiert von Moderator am 30.03.2017 22:51
-- Thema wurde verschoben am 30.03.2017 22:51
Ohne Vorkostenanschlag jetzt Rechnung
30. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 30. März 2017 | 22:14
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Ohne Vorkostenanschlag jetzt Rechnung
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#1
Antwort vom 30. März 2017 | 22:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120328 Beiträge, 39874x hilfreich)
ZitatVom Bauträger kam jetzt zur Hausübergabe noch eine Rechnung für zusätzliche Wände. :
Und? Hat man die bestellt?
Wenn ja, wie genau?
ZitatKann man zu diesem Thema ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt machen :
Klar
Zitatwas kostet sowas? :
Anwalt fragen.
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ZitatIst das Baurecht oder Vertragsrecht? :
Vertragsrecht
Und jetzt?
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