Ohne Vorkostenanschlag jetzt Rechnung

30. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Z.Susaan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Ohne Vorkostenanschlag jetzt Rechnung

Vor gut 1 Jahr haben wir mit der Architektin unseren Grundriss geplant. Vom Bauträger kam jetzt zur Hausübergabe noch eine Rechnung für zusätzliche Wände.

Richtfest war bereits im September. Es wurden uns nie Summen für zusätzliche Wände vorgelegt.

In wie weit müssen wir der Forderung folge leisten. Für alle Zusatzleistungen gab es meist vor der Durchführung eine Vorinformation über zusätzliche Kosten. Welche wir bestätigen mussten. Für die Wände jedoch nie.

Wie ist die Rechtslage? Wer weiß Rat?

Kann man zu diesem Thema ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt machen - was kostet sowas? Ist das Baurecht oder Vertragsrecht?

MfG

-- Editiert von Moderator am 30.03.2017 22:51

-- Thema wurde verschoben am 30.03.2017 22:51

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von Z.Susaan):
Vom Bauträger kam jetzt zur Hausübergabe noch eine Rechnung für zusätzliche Wände.

Und? Hat man die bestellt?
Wenn ja, wie genau?



Zitat (von Z.Susaan):
Kann man zu diesem Thema ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt machen

Klar



Zitat (von Z.Susaan):
was kostet sowas?

Anwalt fragen.
Erstberatung kann bis zu 250 EUR kosten



Zitat (von Z.Susaan):
Ist das Baurecht oder Vertragsrecht?

Vertragsrecht



:forum:



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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