Ohne Kassenbon keine Garantie?
Hallo Forum -
hier der Vorgang.
Anschreiben an den Hersteller:
Hallo,
im Herbst kaufte ich einen Bildschirm Medion bei Aldi. Da ich inzwischen umgezogen bin, kann ich den Beleg/Kassenbon leider nicht mehr finden! Den Originalkarton habe ich noch. Der Bildschirm ist unter Zeugen bei Aldi in HH gekauft worden.
Der Schaden ist wie folgt: erst kamen \\\"Zeilen\\\" auf dem Bild und ich konnte teilweise nur verschwommen lesen. Kurz darauf war der Bildschirm dann total schwarz, nichts ging mehr.
Können Sie mir helfen?
Die Daten:
Medion Model No: MD1998PB
PCU 785
YC: 03/09
MSN: 200 179 44 EU
Es wäre schön, wenn Sie mir kulanterweise ohne Rechnung den Schirm reparieren
könnten, da ich mir nach so kurzer Zeit keinen neuen leisten kann. Benutze
z. Zt. einen alten, geborgten Bildschirm.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Frau ... ,
wir können Ihnen keine Garantie geben, solange Sie keinen Beweis darbringen können das Gerät bei einem Handelspartner gekauft zu haben. Haben Sie einen Kontoauszug mit dem Betrag und dem ausgewiesenen Monitor zu Darbringung Ihres Rechtes. Was die Möglichkeit des Kaufes angeht, ist es möglich selbst
Geräte mit Garantie gebraucht bei Ebay zu ersteigern, was hieße Käufer und Verkäuferrecht.
Der Verkäufer darf demnach keine Garantieleistung weiterveräußern, sondern muß Sie weiterhin geltend machen und nicht der neue Käufer.
Wir sind also nicht verpflichtet eine Kulanz auszuführen, da es auch Geräte dieser Art gibt die nicht von Handelspartnern vertrieben wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Medion Technologie Center
Die Frage meiner Bekannten: was ist zu tun?
Dank und Gruß von
michky
von michky am 03.03.2005 09:02
Status: Senior (164 Beiträge)
Userwertung:
1,0
(von 2 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Ohne Kassenbon keine Garantie?
Hallo!
Gewährleistung gibts auch ohne Kassenzettel. Jeder Händler muß 2 Jahre Gewährleistung geben und kann die Verbraucherrechte nicht einschränken. Insbesondere kann der Verkäufer die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Käufer nicht von der Vorlage eines Kassenzettels abhängig machen.
Jedoch muß der Käufer beweisen können, wo und wann er die Kaufsache gekauft hat. Zeugen reichen vor Gericht grundsätzlich aus.
Die Garantie wird dem Kunden dagegen freiwillig eingeräumt. Deshalb kann der Verkäufer oder der Hersteller die Geltendmachung von Garantierechten von einer Vorlage des Kssenzettels abhängig machen.
Gruß
Harry!
von Harry2000 am 03.03.2005 23:14
Status: Unsterblich (1105 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden