Ohne Grund Verklagt worden!!

2. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
anna
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)
Ohne Grund Verklagt worden!!

Hallo!
Bereits im Forum für Nachbarrecht fragten wir nach, doch dort kann uns niemand helfen!!

Um die Schikanösen Verhaltensweisen unserer Nachbarn uns gegenüber aufzuzählen, wüden wir drei Seiten und noch mehr brauchen!

Also kurz und knapp!

Uns wird vorgeworfen:
Unterschlagung von Eigentum
Verstoß gegen das Postgeheimnis
Sachbeschädigung
Beleidigung
Schmerzensgeldforderung

Diese Leute sind einfach zum Anwalt gelaufen, und haben ihre Geschichte erzählt, die sich in wirklichkeit genau anders herum abgespielt hat!!

Sie waren es, die uns Beleidigt und angeschrieen haben, sie waren es, die ihren Hund auf unsere Kinder gehetzt haben, sie waren es, die unsere Post lasen und zugeklebt in unseren Postkasten zurück geworfen haben, sie waren es, die unser Grundstück beschädigt haben, sie sind es, die permanent unwahre Geschichten über uns verbreiten und sie waren es, die uns gedroht haben, das sie uns noch ans bezahlen kriegen!!!!!!!!!

Unglaublich aber wahr!!

Das einzige was wir uns vorwerfen können, ist das wir sie schlichtweg nach den ersten Vorfällen Ignoriert haben, in der Hoffnung sie würden uns dann in Ruhe lassen!!
Wir dachten, es sind einfach verbitterte Alte Menschen, denen man besser aus dem Weg geht, und somit Ärger vermeiden kann!!
Voll daneben!!

Sie gaukeln nun vor, das sie lediglich in Ruhe ihren Lebensabend in ihrem Haus verbringen möchten......tzzz das ich nicht lache!!

Wir mußten nun ebenfalls einen Anwalt einschalten, der sieht das recht locker, denn sie müssen das alles erst mal Beweisen.
Alles gut und schön, aber es herrscht nun mal in Deutschland immer noch dieses Vorurteil, Junge Familien mit Kindern sind laut, rücksichtslos und zerstörerisch!!
Wir wollen doch nur in Frieden unsere Kinder großziehen!!

Hat jemand eine Ahnung wie sowas ausgehen kann??
Haben diese Leute eine Chance mit so vielen Lügen durch zu kommen??

Tschüss Anna

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blabla
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)



-- Editiert von blabla am 01.12.2005 15:36:03

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicki1972
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 91x hilfreich)

... Es ist, als ob ich unseren Fall lese...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie müssen zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Im Zivilrecht muß jede Partei die Behauptung, die sie aufstellt, im Zweifelsfall auch beweisen können, z.B. bei Schmerzensgeldforderungen.
Im Strafrecht bittet der Anzeigenerstatter den Staat, den Angezeigten zu bestrafen. Dann ermittelt der Staat in Form von Polizei und Staatsanwaltschaft und muß seine Vorwürfe ebenfalls beweisen können.
So wie es sich anhört, läuft die Angelegenheit auf dem zivilrechtlichen Weg ab. Und da kannst Du wirklich erstmal beruhigt sein, weil es der Gegenseite wohl schwer fallen dürfte, falsche Angaben auch noch mit Beweisen zu unterlegen.
Sollte es Strafanzeigen der Gegenseite gegen Dich geben, die bewußt unwahr erstattet wurden, kannst Du ggf. eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung in Betracht ziehen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

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