Ohne FE geblitzt// Strafklageverbrauch

17. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
jeff89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ohne FE geblitzt// Strafklageverbrauch

Hi,
ich muss zur MPU, wurde ohne FE geblitzt. Soweit so gut, meine Anwältin hat bewirkt, dass ich vom Richter verurteilt wurde weil ich Widerspruch eingelegt hatte bzw. Klage. Dem Richter ist nicht aufgefallen das ich keine FE hatte, d.h. eine Tateinheit, ich wurde wegen dem Blitzer bestraft und kann nicht mehr wegen Fahren ohne FE angezeigt werden.
Nun habe ich das der Führerscheinstelle mitgeteilt, die müsse aber noch Dinge prüfen bevor die mich zum Psychologen schicken. Was kann auf mich zukommen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120234 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von jeff89):
Was kann auf mich zukommen?

Bei bestehen der MPU nichts (außer den Kosten).
Bei nicht bestehen der MPU Entzug der Fahrerlaubnis und die Kosten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
d.h. eine Tateinheit,
Richtig. Und deshalb bist du wegen der fehlenden FE auch nicht verurteilt worden.

Die MPU ist aber davon unabhängig und ausdrücklich keine Strafe. Ergo kann die immer nachkommen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jeff89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wurde geblitzt wo mein Führerschein bereits entzogen wurde wegen drogendelikte. Habe mich glaube ich falsch ausgedrückt. Also ich muss zur Mpu wegen Drogen wurde aber geblitzt ohne Führerschein weil ja mpu! Richter hat dies übersehen hat mir nur die Geldbuße ausgebrummt wegen zu schnell fahren

-- Editiert von jeff89 am 17.03.2017 22:21

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

dann hast du imho Glück gehabt (viel Glück).

Du solltest noch hoffen, dass dieser Verstoß auch bei der MPU unbekannt bleibt. Denn ein gutes Bild auf deine zukünftige Verhaltensweise hast du damit sicher nicht geliefert (wer schon das Verbot ohne FE bricht, den scheren auch die Dinge mit Drogen nicht).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jeff89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe diesen Verstoß der Führerscheinstelle gemeldet weil ich klarschiff machen wollte! Kann die Führerscheinstelle meine bevorstehende mpu Prüfung stoppen und mir ne Sperre aufbrummen obwohl ich bereits von der Richterin verurteilt wurde ? Stichwort strafklageverbrauch ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120234 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von jeff89):
Stichwort strafklageverbrauch ?

Irrelevant.



Zitat (von jeff89):
Kann die Führerscheinstelle meine bevorstehende mpu Prüfung stoppen

Nö. Aber es ist höchstfraglich, ob die MPU mit der Vorraussetzung erfolgreich sein wird.



Zitat (von jeff89):
Ich habe diesen Verstoß der Führerscheinstelle gemeldet weil ich klarschiff machen wollte!

Der Ansatz ist ja schon mal sehr gut. Das muss aber wohl noch professionell aufbereitet werden für die MPU.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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