Offizielle Prüfung des Kinderwohnsitzes

17. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Flutter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Offizielle Prüfung des Kinderwohnsitzes

Hallo,
Meine Frau ist vor einem Jahr ausgezogen und hat sich seither eher wenig für unser gemeinsamen Kinder interessiert, weshalb diese auch bei mir wohnen, zur Schule gehen, etc.
In letzter Zeit möchte sich meine Noch-Frau wieder mehr um die Kinder kümmern, und wir haben ein Wechselmodell vereinbart, bei dem die Kinder jeweils zur Hälfte bei mir und bei Ihr wohnen sollen.
Die Realität sieht jedoch anders aus, in Wirklichkeit sind die Kinder immer noch zu ca. 60-80% der Zeit bei mir.
Jetzt hat meine Frau, vermutlich um Wohngeld beantragen zu können, gegen meinen Willen den Erstwohnsitz der Kinder auf ihre Wohnung umgemeldet. Es wundert mich zwar, dass das überhaupt geht, aber das Amt hier macht das wohl so, dass nicht notwendigerweise beide Elternteile zustimmen müssen.
Dazu muss meine Ex ja offensichtlich falsche Angaben über die Tatsächliche Verteilung des Kinderwohnsitzes gemacht haben.
meine Frage: Gibt es ein Verfahren, mit dem amtlich festgestellt wird, wo die Kinder "tatsächlich" wohnen, so dass eine entsprechende Meldung beim Amt auch evtl. Gegen den Wilen des Expartners rückgängig gemacht werden kann?
Welche Voraussetzungen werden da überprüft?
Für mich hatdas hauptsächlich steuerliche Folgen, aber für die Kinder hat es ja auch Auswirkungen auf Schulbesuch etc...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Meldung hat doch mit Familienrecht so ganz und gar nichts zu tun. Gemeldet ist ein Kind da, wo es sich aufhält. Du kannst die Kids zusätzlich bei Dir anmelden, und gut ist. Dann sind halt zwei Wohnsitze da.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Ja aber dann gibts ja Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz.

Laß dir doch mal beim Amt einen Auszug ausdrucken und dann meldeste deine Kinder bei dir an.
Das zieht ja auch einen ellenlangen Rattenschwanz hinter sich her. Auch in der Schule, Vereine gibt es ja nur eine Adresse. Wer bekommt denn dann die Post für Elternabende usw. ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wer welched Post bekommt, das muss mit Schule/Verein geklärt werden. Das hat nichts mit der verwaltungstechnischen Meldeadresse zu tun.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Flutter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie sieht es denn mit der steuerlichen Einordnung aus? Ich habe gehört, dass man in Steuerklasse 1 anstatt zwei eingeordnet wird, wenn der Hauptwohnsitz der Kinder nicht in diesem Haushalt ist?

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2x Hilfreiche Antwort

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