Offensichtlich falsche Beschreibung

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
go461213-13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Offensichtlich falsche Beschreibung

Hallo liebe Leute
Also auf eBay Kleinanzeigen verkauft jemand 2 PCs und schreibt in Überschrift und Beschreibung rein das ein i3 Prozessor drinnen stecken soll aber direkt daneben steht das es bei dem einem PC eigentlich ein Celeron ist und bei dem anderen nur ein e2160 ich kopiere Mal den Wortlaut wie es in der Beschreibung steht
"CPU ATX Intel i 3 – 64 Bit Celeron R 2,93 GHz" und "CPU 4300 Intel i 3 Pentium Dual E2160" wie gesagt in den Überschriften wird auch mit i3 geworben
Hier wird einem vorgegaukelt das ein i3 verbaut ist was aber gar nicht der Fall ist
Gemeldet hatte ich die Anzeige auch schon
Darf man das ? Ist das nicht Täuschung?
Was wenn den jetzt jemand kauft denkt ist ein i3 drinnen und merkt das er betrogen wurde ?! Vielen lieben Dank schon mal für Antworten :)

-- Editier von go461213-13 am 05.03.2017 21:33

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von go461213-13):
Ist das nicht Täuschung?

Nö, denn für Dich ist es ja ganz offensichtlich eine falsche Beschreibung.



Zitat (von go461213-13):
Was wenn den jetzt jemand kauft denkt ist ein i3 drinnen und merkt das er betrogen wurde ?!

Dann bekommt der Verkäufer je nach Vorgehensweise des Käufers nicht unerhebliche Probleme.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go461213-13):
Darf man das ?
Ja, man darf sich irren.

Zitat (von go461213-13):
Ist das nicht Täuschung?

Ich kann anhand der Fallbeschreibung keine Täuschung erkennen.

Zitat (von go461213-13):
Was wenn den jetzt jemand kauft denkt ist ein i3 drinnen und merkt das er betrogen wurde ?
Ich kann anhand der Fallbeschreibung keinen Betrug erkennen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
go461213-13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Täuschung und auch der Vorsatz liegt ja darin das mit i3 geworben wird in Überschrift und Beschreibung aber er ja weiß das ein Celeron und ein e2160 verbaut sind sonst würde er es ja nicht daneben schreiben o_O
Oder hat er dann im ausversehen die Worte Celeron und dualcore e2160 dazu geschrieben.... Er muss ja wissen das e2160 und Celeron verbaut sind sonst könnte er es doch gar nicht daneben schreiben eigentlich logisch da von Irrtum zu sprechen merkwürdig aber wie die Welt halt tickt mit ihren Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von go461213-13):
eigentlich logisch da von Irrtum zu sprechen

Eben. Und solche Irrtümer pflegen in Deutschland nicht strafber zu sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
go461213-13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wie geschrieben steht ja nicht einfach irgendwo in der Beschreibung i3 sondern
CPU Intel i3..... So wird mir logischerweise suggeriert das die CPU ein i3 von Intel ist...
Und dahinter Celeron....
Dann hab ich jetzt auch PCs mit Intel i7 AMD a4 Prozessoren zu verkaufen :)
Hey aber das da nur AMD a4 Prozessoren drinnen sind wusste ich nicht das muss jemand anderes in meine Anzeige geschrieben haben also Irrtum

-- Editiert von go461213-13 am 05.03.2017 22:39

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#6
 Von 
go461213-13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Als ich die Person vor 1-2 Wochen auf diesen Fehler hingewiesen habe wurden übrigens einige Worte aus der Anzeige schnell gelöscht und er hatte es abgestritten als ich dann einen Screenshot aus dem Google Cache geschickt habe wo es noch nicht geändert war kam keine Antwort mehr nun sind die anzeigen mit alter Masche zurück

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Und was willst du jetzt von uns wissen?

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#8
 Von 
go461213-13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja ob das rechtens ist oder meinst ich bin auf 123recht und suche nach guten Kuchen Rezepten ?

0x Hilfreiche Antwort





#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von go461213-13):
Hey aber das da nur AMD a4 Prozessoren drinnen sind wusste ich nicht das muss jemand anderes in meine Anzeige geschrieben haben also Irrtum

Ziemlich merkwürdige (und absolut unglaubwürdige) Begründung und eine noch abwegigere Schlussfolgerung.



Zitat (von go461213-13):
Als ich die Person vor 1-2 Wochen auf diesen Fehler hingewiesen habe wurden übrigens einige Worte aus der Anzeige schnell gelöscht und er hatte es abgestritten als ich dann einen Screenshot aus dem Google Cache geschickt habe wo es noch nicht geändert war kam keine Antwort mehr nun sind die anzeigen mit alter Masche zurück

Aha, neuer Schaverhalt.
Er wurde auf den Fehler aufmerksam gemacht, hat korrigiert und stellt nun die Anzeigen von denen er weis das die Inhalte falsch sind nochmals ein.
Nun, das wäre dann schon eher ein starkes Indiz für einen Betrug.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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