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Offene Forderung?
Seite 1 - vom 22.01.2007

Offene Forderung?

Bei Zahlungsverzug selber mahnen, oder besser einen Rechtsanwalt oder Inkassobüro mit der Mahnung, Mahnbescheid beauftragen?

Seit Jahren ist eine Verschlechterung des Zahlungsverhaltens zu beobachten.

Der Autor
Andreas Gerstel, Kamen
hat Interessensschwerpunkte: Internet und Computerrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Zivilrecht.
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Haben auch Sie Ärger mit säumigen Zahlern?

Viele Betroffene überlegen, wie sie am effektivsten und kostengünstigsten ihre Forderungen realisieren können. Sollte ein Inkassobüro beauftragt werden, oder vielleicht eine Rechtsanwaltskanzlei?

Ich nenne Ihnen 10 Gründe, warum Sie einen Rechtsanwalt mit dem Forderungseinzug beauftragen sollten. Lassen Sie sich doch einfach von den Fakten überzeugen.

  1. Ein Rechtsanwalt prüft, im Gegensatz zu Inkassobüros, die Forderung und die Erfolgsaussichten der Beitreibung vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
  2. Inkassounternehmen bieten Ihnen lediglich die außergerichtliche Verfolgung Ihrer Ansprüche und das anschließende gerichtliche Mahnverfahren. Legt allerdings der Schuldner gegen den beantragten Mahnbescheid Widerspruch ein, muss der Anspruch im Klagewege durchgesetzt werden. Ein Inkassounternehmen müsste in diesen Fällen die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt abgeben, wodurch unnötige Verzögerungen entstehen, die Ihre Forderung gefährden. Rechtsanwälte bieten Ihnen die außergerichtliche UND gerichtliche Verfolgung Ihrer Ansprüche. Ein Rechtsanwalt kann Sie von der Mahnung bis zur Zahlung vertreten.

    • Mahnungen
    • Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
    • Zahlungsklagen vor Amts- und Landgerichten
    • Beauftragung Gerichtsvollzieher bis hin zur eidesstattlichen Versicherung
    • Pfändung (Bankkonto, Arbeitseinkommen, Rentenanwartschaften etc.)
    • Vollstreckung in Grundstücke (Zwangsversteigerung)

  3. Ein Rechtsanwalt kann im Vorfeld die Erfolgsaussichten des streitigen Verfahrens einschätzen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
  4. Ein weiterer Grund für die direkte Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist, dass außergerichtliche Kosten der Forderungseintreibung durch ein Inkassobüro bei einer eventuell nötigen Klage nicht immer ersetzbar sind. Sie riskieren dann, nicht sämtliche Kosten erstattet zu bekommen.
  5. Ein Rechtsanwalt lässt sich zudem nicht prozentual an den Forderungen beteiligen.
  6. Auch verfügen Inkassobüros nicht über vergleichbare Rechtskenntnisse, wie ein Rechtsanwalt. Mit rechtlicher Kompetenz hebt sich der Forderungseinzug durch einen Rechtsanwalt von nichtanwaltlichen Wettbewerbern ab.
  7. Inkassobüros haben häufig für Massenvorgänge vorgefertigte Schreiben, die Druck auf den Schuldner ausüben und gerichtliche Schritte androhen. Dagegen kann ein Rechtsanwalt seine Maßnahmen flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen.
  8. Ein Rechtsanwalt kann Ansprechpartner für Ihren oftmals gutwilligen Schuldner sein und Vereinbarungen aushandeln, abwickeln oder überwachen.
  9. Rechtsanwälte unterliegen dem Berufsrecht der Rechtsanwaltschaft. Die Grenze zwischen erlaubtem und sinnvollem Druck auf den Schuldner - im Gegensatz zu unseriösen Methoden - weiß ein Rechtsanwalt genau einzuschätzen. Es besteht keine Gefahr, dass die teilweise zweifelhaften Methoden einiger Inkassounternehmen Ihren guten Ruf gefährden.
  10. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts muss nicht teuer sein, als die eines Inkassobüros. Es gibt Möglichkeiten im Bereich der außergerichtlichen Tätigkeiten und des Mahnverfahrens Pauschalvergütungen zu treffen.

Hat Ihnen dieser Beitrag weitergeholfen? Haben Sie noch Fragen?

Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Gerne können Sie auf diesen Beitrag verlinken oder daraus zitieren.


Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Andreas Gerstel, Weststr. 47a, 59174 Kamen, E-Mail: ragerstel@t-online.de, Internet: www.ragerstel.de, Tel: 02307 - 362932


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