Offene Auszahlungen nach Vertragsende

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrankenWilli
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Offene Auszahlungen nach Vertragsende

Hallo,

zum 31.7.2016 lief meine befristeter Projektvertrag (32 Monate) aus und ich wollte ihn nicht verlängern.
Habe ich (jetzt noch) Anspruch auf Auszahlung nicht genommener Urlaubstage und anteiligen 13.Monatseinkommen?

Frank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Da sollte man mal in die vertraglichen Vereinbarungen schauen, was genau da zu dem Thema da drinsteht und was genau zum Thema "Verjährung" dort drinsteht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
FrankenWilli
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu steht nichts drin.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

Du bist ja früh dran :-((
@harry hat nach Verjährung gefragt - es könnte auch Ausschlussfrist dort stehen. Viele Verträge sehen eine Ausschlussfrist von drei oder sechs Monaten vor, danach gelten alle Ansprüche als erledigt. Und es muss nicht dein individueller AV sein, aus dem das hervorgeht, sondern auch ein zugrunde liegender TV.

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#4
 Von 
hunnie
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Arbeitsvertraglich und durch Tarifvertrag können diese Fristen verkürzt werden. Da im Arbeitsvertrag nichts enthalten zu sein scheint, gibt es eventuell einen einschlägigen Tarifvertrag?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Und es fragt sich natürlich, um wie viele Urlaubstage aus welchem Jahr es sich handelt. Und warum sie nicht genommen worden sind.

wirdwerden

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#6
 Von 
FrankenWilli
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt auch keinen TV.
Das die Urlaubstage nicht genommen wurden ist wohl meine Schuld.
Habe ich ein Recht auf anteiliges 13. Monatsgehalt?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

Wenn die gesetzliche Verjährung greift, kannst du es ja einfach probieren und anteiliges 13. Monatsgehalt fordern - und die Antwort abwarten. Danach kannst du weitere Schritte überlegen.

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#8
 Von 
FrankenWilli
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... kannst du es ja einfach probieren und anteiliges 13. Monatsgehalt fordern ...

Gibt es denn ein Recht darauf?
(Anteil 13.Gehalt und Auszahlung der Urlaubstage)

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nee, gibt es nicht, kein Automatismus.

wirdwerden

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#10
 Von 
FrankenWilli
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

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