ich habe am 12.3.2010 und habe heute das schreiben bekommen das ich vorgeladen bin und persönlich in österreich erscheinen muss.
Vergehen der fahrlässigen Körperverletztung nach §88 Abs. 1
wird mir vorgeworfen.
Jetzt will ich wissen was passiert wenn ich alles Ignoriere was aus Österreich kommt?
Österreich was passiert wenn ich nicht erscheine?
28. Februar 2011
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Frage vom 28. Februar 2011 | 19:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Österreich was passiert wenn ich nicht erscheine?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 1. März 2011 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Hi,
da gibt es verschiedene Varianten:
a) Verurteilung in Abwesenheit (§ 427 Ö-StPO)
b) Auslieferung an Österreich (grundsätzlich zulässig, könnte aber unverhältnismäßig sein)
c) Abgabe des Verfahrens an D und Verurteilung nach § 229 StGB
Wenn Sie in Abwesenheit zu einer Geldstrafe verurteilt werden, ist diese auch in D vollstreckbar.
Gruß vom mümmel
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