Österreich was passiert wenn ich nicht erscheine?

28. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
RubbelkdieKatz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Österreich was passiert wenn ich nicht erscheine?

ich habe am 12.3.2010 und habe heute das schreiben bekommen das ich vorgeladen bin und persönlich in österreich erscheinen muss.
Vergehen der fahrlässigen Körperverletztung nach §88 Abs. 1
wird mir vorgeworfen.
Jetzt will ich wissen was passiert wenn ich alles Ignoriere was aus Österreich kommt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

da gibt es verschiedene Varianten:

a) Verurteilung in Abwesenheit (§ 427 Ö-StPO)
b) Auslieferung an Österreich (grundsätzlich zulässig, könnte aber unverhältnismäßig sein)
c) Abgabe des Verfahrens an D und Verurteilung nach § 229 StGB
Wenn Sie in Abwesenheit zu einer Geldstrafe verurteilt werden, ist diese auch in D vollstreckbar.

Gruß vom mümmel

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