Öffentlicher Dienst - Hausinterne Bewerbung auf EG10 Stelle ohne Studium, derzeit EG9

20. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
niedersachse01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)
Öffentlicher Dienst - Hausinterne Bewerbung auf EG10 Stelle ohne Studium, derzeit EG9

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Und zwar bin ich im öffentlchem Dienst in der EG9 beschäftigt. Bin seit ca. 10 Jahren ausgelernter Fachinformatiker ohne Studium. Folgende Vorrausetzungen hat die Stelle:

"Wir erwarten einen einschlägigen Fachhochschul- oder Bachelorabschluss (z. B. Informatik, Wirtschaftsinformatik oder anderer IT-naher Disziplinen) oder gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten und Erfahrungen, die den Fähigkeiten und Erfahrungen eines Informatikers entsprechen."

Die fachlichen Anforderungen erfülle ich nahezu 100%. Eigentlich mache ich seit Jahren nichts anderes als meine Kollegen mit EG10/11, aber das ist eine andere Geschichte.... Habe ich eine Chance auch ohne Studium mich erfolgreich auf diese Stelle zu bewerben und in EG10 zu "rutschen"?

Wie genau ist dieser Satz zu deuten "oder gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten und Erfahrungen". Könnte meine Berufserfahrung, in vergleichbaren Tätikgeiten einer EG10 Stelle, als Argument greifen?

Oder brauche ich mich erst gar nicht bewerben?

-- Editier von niedersachse01 am 20.06.2016 08:02

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Beschäftigte in der Informationstechnik finden sich in der Regel im besonderen Teil der Entgeltordnung zum jeweiligen Tarifvertrag. Daher dort mal nach den Eingruppierungsmerkmalen schauen.

Dass man als Tarifbeschäftigter nur mit Bachelor oder Angestelltenlehrgang 2 in den gD kommt, ergibt sich meist nicht aus dem Tarifvertrag sondern aufgrund der Hauspolitik. Ich würde mal in der Personalabteilung nachfragen.

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#2
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo niedersachse01,

Was ist denn daran so schwer ....

Zitat:
"Wir erwarten einen einschlägigen Fachhochschul- oder Bachelorabschluss (z. B. Informatik, Wirtschaftsinformatik oder anderer IT-naher Disziplinen) oder gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten und Erfahrungen, die den Fähigkeiten und Erfahrungen eines Informatikers entsprechen."


Leute ... habt nicht immer so viel Angst. Bewerben kannst Du Dich auf jede Stelle, die Du Dir zutraust.
Schau Dir als Tipp mal den Beitrag vom 13.06 auf Bernd Slaghuis Blog an.

Was die von Retels angesprochene Politik angeht, ist eine ganz andere Nummer.

Viel Glück bei der Bewerbung

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Die fachlichen Anforderungen erfülle ich nahezu 100%.


Na dann bewirb Dich. Was soll denn passieren? Du hast einen sicheren Job...und wenn alles gut geht (und wir drücken Dir da gern die Daumen) bekommst du demnächst auch mehr Geld.

-- Editiert von cirius32832 am 20.06.2016 10:01

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
niedersachse01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke erstmal. Nach ein bisschen Recherche könnte folgendes in Frage kommen:

Ich bewerbe mich, werde genommen, behalte weiterhin EG9, bekomme jedoch höherwertige Tätigkeiten übertragen und rutsche dann (ich glaube es sind 6 Monate) automatisch in EG10? Sehe ich das richtig?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Entweder es werden höherwertige Tätigkeiten vorübergehend oder dauerhaft übertragen. In beiden Fällen ist das höhere Entgelt mit Wirkung der Übertragung zu zahlen; entweder als Zulage bei vorübergehender Übertragung oder über die tatsächliche Eingruppierung bei dauerhafter Übertragung.

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