Hallo Forum,
ich habe die Suchfunktion schon genutz, ein Fall wie meiner ist leider nicht dabei gewesen. Zumindest habe ich ihn nicht gefunden.
Kurze Erklärung zur Sachlage.
Meine Schwiegereltern besitzen ein Grundstück
mit Haus, welches direkt an einem kleinen Bach anliegt. Auf dem Hof steht auf öffentlichen Grund eine über 15m hohe Kastanie, welche im Eck zwischen Hofeinfahrt, Böschung und Gehweg steht. Mittlerweile sind die Wurzeln des Baumes so dick, dass die Pflasterung sich gut 30cm gehoben. Dieses auf einer länge von 50cm. Somit sit die eh Hofeinfahrt geschmälert. Bei diesem Buckel würde man sogar mit einem Geländewagen an der Frontstoßstange aufsetzen.
Die Äste des Baumes wuchern mittlerweile über den kompletten Hof, sodass ein Parken, gerade zum Herbst hin, nicht mehr möglich ist. Auf das Auto meiner Partnerin ist neulich eine Kastanie gefallen und hat eine Delle in das Auto gemacht.
Mein Schwiegervater hatte schon Anfang des Jahres die Gemeinde Kontaktiert, mit der Bitte, die Äste doch zurück zuschneiden. Dieses geschah bis heute nicht. Auch sind meine Schwiegereltern nicht mehr so Fit, dass sie im Herbst das ganze Laub nicht bewältigen können.
Nun stellt sich mir die Frage, gibt es die möglichkeit, dass die Kastanie wegkommt?
Oder müsste die soweit zurückgeschnitten werden, dass die Äste nicht mehr auf den Hof ragen? Wenn dies der Fall wäre, müsste die Hälfte der Krone weggenommen werden.
Wer kommt für die Laubarbeiten auf und wer für den entstanden schaden an dem Auto?
Das ganze ist in Niedersachsen.
Öffentlicher Baum (Kastanie) Grundstücksgrenze
29. August 2016
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Frage vom 29. August 2016 | 17:13
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 9x hilfreich)
Öffentlicher Baum (Kastanie) Grundstücksgrenze
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#1
Antwort vom 29. August 2016 | 22:49
Von
Status: Weiser (16464 Beiträge, 9282x hilfreich)
Zitat:Nun stellt sich mir die Frage, gibt es die möglichkeit, dass die Kastanie wegkommt?
Wohl keine realistische.
Wenn die Kastanie so groß ist, wie beschrieben, dann ist sie schon älter.
Für Bäume, die am 1.1.1968 schon vorhanden und damals über 3 Meter hoch waren, ist sowohl ein Anspruch auf Beseitigung als auch auf Rückschnitt ausgeschlossen. (§55 NNachbG).
Selbt wenn der Baum jünger sein sollte: Alle Ansprüche aus dem Nachbarrecht dürften verjährt sein, da die Fristen aus §54 NNachbG abgelaufen sind. Der Baum steht ja nicht erst seit kurzem da - da hätte man sich einfach früher kümmern müssen.
Zitat:Oder müsste die soweit zurückgeschnitten werden, dass die Äste nicht mehr auf den Hof ragen? Wenn dies der Fall wäre, müsste die Hälfte der Krone weggenommen werden.
Ein "Totalschaden" am Baum ist quasi nie durchsetzbar.
Die Tendenz der Gerichte geht klar in Richtung mehr Baumfreundlichkeit.
Zitat:Auf das Auto meiner Partnerin ist neulich eine Kastanie gefallen und hat eine Delle in das Auto gemacht.
Wer sein Auto unter einem Kastanienbaum parkt, ist selbst schuld. Dafür kann nicht der Baum-Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden. Da ist die Rechtslange eindeutig.
http://www.finanzen.de/news/15659/schaeden-am-auto-durch-kastanien-und-co-wer-zahlt
Zitat:Wer kommt für die Laubarbeiten auf
Derjenige, auf dessen Grundstück das Laub zum Liegen kommt (= Schwiegereltern).
https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/eigentum-verwaltung/119/der-nachbarschaftsstreit-ums-laub/
Zitat:wer für den entstanden schaden an dem Auto?
Der Auto-Eigentümer, siehe oben.
#2
Antwort vom 29. August 2016 | 22:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatNun stellt sich mir die Frage, gibt es die möglichkeit, dass die Kastanie wegkommt? :
Ja. Das wäre dann der natürliche Lauf des Lebens. Und der kann bei einer Kastanie sehr lange dauern ...
ZitatAuf das Auto meiner Partnerin ist neulich eine Kastanie gefallen und hat eine Delle in das Auto gemacht. :
Das könnte man durch entsprechende Überdachung verhindern.
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