Öffentliche Veranstaltung oder nicht?

4. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Phönix88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Öffentliche Veranstaltung oder nicht?

Hallo zusammen,

in meiner Nähe gibt es eine Art kleine Dorfdisco, in der von Zeit zu Zeit auch mehr oder weniger bekannt Bands auftreten. Diese Auftritte nutze ich mit einigen Freunden des öfteren (bzw. zweimal bisher in diesem Jahr) dazu, dass wir uns bereits am frühen Abend dort auf dem Parkplatz treffen um zu grillen, feiern und uns gewissermaßen auf den Abend vorbereiten. Das ganze läuft allerdings recht gesittet ab und hat den Segen des Discobetreibers, da wir dadurch Gäste anlocken, die dafür teilweise schon mehrere hundert Kilometer Anfahrt in Kauf genommen haben. Zwischenfälle, sprich Sachbeschädigungen, Körperverletzungen etc., gab es bisher nicht. Sollte der Eindruck entstehen, es handle sich dabei um ein sinnfreies Komasaufen - dem ist nicht so. Es ist für uns einfach eine Gelegnheit Leute zu treffen, die man ansonsten eben nicht sieht.
Eingeladen ist zu dieser Veranstaltung grundsätzlich jeder. Wer etwas essen möchte muss es selbst mitbringen - unseren Grill darf er natürlich mitbenutzen. Es sagt auch niemand etwas wenn dazu noch ein Kasten Bier im Kofferraum steht.

Nun das eigentliche Problem: Es hat uns ein völlig Außenstehender, der weder mit der Disco noch mit der Veranstaltung etwas zu tun hat, damit gedroht das Landratsamt (vermutlich als Ordnungsbehörde) und die Polizei einzuschalten, falls wir das nicht unterlassen, da es sich seiner Meinung nach um eine nicht angemeldete öffentliche Veranstaltung handelt. Ich muss dabei zugeben, dass wir unter anderem auch über z.B. Facebook Leute einladen und das ganze dort auch als "öffentliche Veranstaltun" deklarieren (der "Gefahr" dabei sind wir uns durchaus bewusst).

Kann da eine Ordnungsbehörde wirklich den Riegel vorschieben oder das ganze gar sanktionieren? Könnten man dem Ganzen aus dem Weg gehen, indem es als geschlossene Veranstaltung angekündigt wird?

Wie gesagt, das OK des Hausherrn haben wir. Uns ist auch schleierhaft was diese Person mit dem Druck erreichen will, da sie kein Anwohner ist, der sich gestört fühlen könnte, oder einen solchen vertritt.

Vielen Dank im Voraus!
MfG Phönix88

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1 Antwort
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#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Auf einem Privatgrundstück können Sie mit dem Segen des Grundstückeigentümers grundsätzlich Grillen, Komasaufen und alles mögliche andere machen, ohne dies vorher irgendwo anzumelden.
An nachbarschaftsrechtliche Regelen müssen Sie sich halten. Musik zu den Ruhezeiten leise oder aus, Grillen soll die Nachbarn möglichst nicht beeinträchtigen etc. … so wäre es jedenfalls im reinen Wohngebiet, wo die Disko sicherlich nicht liegt. Also würde man zivilrechtlich wohl großzügiger sein.

Ist der Parkplatz kein Privatgrundstück, dann ist der wohl öffentliche Straße und da müssen Veranstaltungen grundsätzlich angemeldet werden. Versammlungsfreiheit aus dem Grundgesetz gibt’s für Grillpartys nicht.

Spannend ist die Facebook-Sache. Die Innenminister mancher Bundesländer wollen ja im Internet öffentlich angekündigte Partys grundsätzlich verbieten. Dass ist aber keine bestehende Gesetzeslage (und wird es hoffentlich auch nicht).

Trotzdem gilt das Polizei- und Ordnungsrecht und da kann eine Veranstaltung, egal ob mit öffentlichem oder privatem Teilnehmerkreis, egal ob auf Privatgrundstück oder öffentlicher Straße verboten oder aufgelöst werden, wenn von der Veranstaltung Gefahren ausgehen, etwa weil eine viel zu große Menschenmenge nach einer öffentlich über Facebook angekündigten Party auftaucht. In diesem Fall kann der Verursacher eventuell sogar für die Kosten des Polizeieinsatzes herangezogen werden.



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