Öffentliche Aufforderung - Ich bin Erbe

8. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Herbert-fragt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Öffentliche Aufforderung - Ich bin Erbe

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor zwei Wochen wurde im Bundesanzeiger eine öffentliche Aufforderung veröffentlicht, die ich durch Zufall gesehen habe. Die Verstorbene ist meine Cousine, die ich vor 60 Jahren zuletzt gesehen hatte. Es steht, dass in der Nachlassangelegenheit "konnten Erben nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht xyz anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Hessen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt ca. xyz €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind."

Hierzu habe ich jedoch zwei Fragen, ehe ich mich an das Nachlassgericht wende:

1) Ich weiß, dass es noch andere Cousins und Cousinen gibt, die ich jedoch auch seit mehreren Jahrzehnten nicht gesehen habe. Einige dürften davon auch bereits verstorben sein. Was ist nun, wenn ich als potentieller Erbe in Erscheinung trete? Muss ich warten, bis das Gericht alle meine Cousins oder deren Verwandten gefunden hat oder wie läuft das nach Ablauf dieser besagten 6 Wochen ab?

2) Wenn von 1) sich keiner weiter meldet und ich der einzige Erbe sein sollte, der sich auf die öffentliche Aufforderung meldet, können andere Cousins oder deren Verwandte nach Jahren von mir noch etwas zurückverlangen, weil sie die Frist selber nicht eingehalten haben?

Ich hoffe, dass meine Fragen knapp und nicht allzu sehr umständlich verfasst sind. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Herbert H.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1) Ich gehe davon aus, dass das Nachlassgericht versucht, aufgrund Deiner Angaben die übrigen Erben zu ermitteln. Bevor das Verfahren nicht abgeschlossen ist, wirst Du nach meiner Kenntnis nicht auf das Erbe zugreifen können.

zu 2) Bei einem normalen Erbschein: Ja. Ob das auch so ist, wenn es bereits ein öffentliches Aufgebot gegeben hat, ist mir nicht klar.

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#2
 Von 
Herbert-fragt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Leider sehe ich meine Fragen damit nicht klar beantwortet. Mir geht es darum, dass es sich nicht lohnt, sich zu melden, wenn das Gericht dann noch zehn weitere Cousins und Cousinen ausfindig macht, weil die Nachlasssumme dafür zu gering ist. Ich würde mich freuen, wenn hier eine eindeutige Antwort möglich wäre.
Vielen Dank!
Herbert H.

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#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Ob es sich lohnt oder auch nicht...
Diese Frage müssen Sie sich schon selbst beantworten.
Sie müssen sich ja nicht melden.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Herbert-fragt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
leider war dies nicht hilfreich. Ich habe Sie nicht gefragt, ob es sich lohnt oder nicht. Ich wollte nur wissen, ob

a) nach einer öffentlichen Aufforderung nur jene erben, die sich auch selbst gemeldet haben

b) wenn a) zutrifft, ob etwaige andere "Erben", die sich nicht meldeten, später ihren Anspruch geltend machen können.

Ich möchte nochmals betonen, dass es sich hier um eine öffentliche Aufforderung handelt, andernfalls der Staat erbt. Es ist nicht so, dass meine Cousine erst letzte Woche starb und das Nachlassgericht noch aktiv nach Erben sucht.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ein Fachmann mir diese Fragen a) und b) beantworten könnte.

Vielen Dank!
Herbert H.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Ich würde mich sehr freuen, wenn ein Fachmann mir diese Fragen a) und b) beantworten könnte.


Antworten vom Fachmann gibt es hier: http://www.frag-einen-anwalt.de



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-- Editiert hiphappy am 10.09.2014 19:25

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