Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Strafrecht » 

"Objekt Rüdersheim": Rehabilitierung nach StrRehaG Teil 3 (betrifft: "DDR-Heimkinder")

Von Rechtsanwältin Diana Blum
7.8.2011 | Ratgeber - Strafrecht | 658 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Rehabilitierung, Entschädigung, Objekt, Rüdersheim, Einweisung

hier: das "Objekt Rüdersheim"

Gute Chancen auf eine strafrechtliche Rehabilitierung bestehen für diejenigen, die als Jugendliche im "Objekt Rüdersdorf" untergebracht waren.Dies jedenfalls dann, wenn die Anordnung der Unterbringung vor dem 4. Juli 1967 erfolgte. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des KAmmergerichts vom 6. August 2010 (2 Ws 28/10 Reha).

Zwar hat das Kammergericht sich nicht darauf festgelegt, dass bei einer Einweisung nach Rüdersdorf immer zu rehabilitieren ist (wie im Fall des GJWH Torgau). Die Ausführungen des Gerichts sind jedoch so deutlich, da sich kaum Fälle denken lassen, in denen ein Grund für eine Rehabilitierung nicht gegeben ist.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Diana Blum
Berlin
10 Bewertungen
Strafrecht, Verfassungsrecht, Insolvenzrecht, Schadensersatzrecht, Entschädigungsrecht
 Jetzt anrufen 2,6 €/min.*   Pers. Direktanfrage 

Das Gericht hat sich in seiner Begründung darauf gestützt, dass
1. schon nach DDR eine Einweisung rechtswidrig war (jedenfalls bis 4. Juli 1967),
2. sich aus diversen Unterlagen ergäbe, dass die Einweisung zumeist sachfremden Zwecken diente und keinerlei Erziehungswirkung beabsichtigt war
3. das Lager die Aufgabe einer "Schocktherapie" hatte und der Disziplinierung nicht-systemkonformer Jugendlicher in der Öffentlichkeit dienen sollte
4. die politische Hauptabteilung VIII des MfS zur Bespitzelung ebendieser Jugendlichen eingesetzt wurde.(Kopie eines Artikels aus unserem Blog vom 8. Februar 2011)

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97924
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?