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Oberstes US-Gericht beginnt Beratungen zu Recht auf Waffenbesitz
Seite 1 - AFP vom 18.03.2008

Oberstes US-Gericht beginnt Beratungen zu Recht auf Waffenbesitz

Konservative lassen Zweifel an Einschränkungen erkennen

Zum ersten Mal seit fast sieben Jahrzehnten berät das Oberste Gericht der USA seit Dienstag über das Recht der Bürger auf Waffenbesitz. Die Hauptstadt Washington will in dem Verfahren als Klägerin klären lassen, ob die von ihr erlassenen Einschränkungen für den Waffenbesitz von Privatpersonen verfassungskonform sind. Ein Gericht hatte sie 2006 als rechtswidrig verworfen. Die Vertreter der Hauptstadt argumentieren, die Verfassung garantiere nur ein Recht auf kollektiven Waffenbesitz - etwa für Polizei und Streitkräfte. In der bisherigen US-Rechtspraxis wurde hingegen ein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf individuellen Waffenbesitz angenommen.

Zum Auftakt der Anhörung ließen vor allem die als konservativ geltenden Richter Zweifel an der Argumentation Washingtons erkennen. Im Mittelpunkt der Anhörung stand die Frage, ob die Washingtoner Bestimmung "angemessen" sei. Antonin Scalia, einer der konservativsten der neun Richter, kritisierte: "Selbst wenn man eine Waffe besitzt, könnte man sie nicht einmal zur Selbstverteidigung des eigenen Hauses einsetzen." Auch Gerichtspräsident John Roberts gab sich als Kritiker zu erkennen. Sollte ein Verbot des Privatbesitzes an Waffen als "angemessen" gewertet werden, wäre möglicherweise auch "ein Verbot von Zeitungen in Ordnung", trotz des verfassungsmäßigen Rechts auf Pressefreiheit.

Der linksliberale Richter Stephen Breyer wies hingegen darauf hin, dass in Washington jedes Jahr 200 bis 300 Menschen erschossen und 1500 bis 2000 weitere durch Schusswaffen verletzt würden. "Warum sollte ein Verbot von Handfeuerwaffen nicht angemessen sein?", fragte er. Entschieden wird der Fall mit einer Mehrheit in dem neunköpfigen Richtergremium, in dem konservativ orientierte Richter fünf Mitglieder stellen. Dem Urteil, das für Juni erwartet wird, dürfte weit über Washington hinaus Signalwirkung zukommen.

In dem Verfahren geht es im Kern um die Auslegung eines Verfassungszusatzes aus dem Jahr 1791, in dem es unter anderem heißt: "Das Recht des Volkes auf den Besitz und das Tragen von Waffen darf nicht beeinträchtigt werden." Zuletzt hatte sich der Supreme Court in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts über diesen Verfassungszusatz geäußert.

18. März 2008 - 18.56 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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Christoph Blaumer, München, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Steuerrecht
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Steuerrecht, Familienrecht, Erbrecht und hat Interessensschwerpunkte: Immobilienrecht, Bankrecht.
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