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Oberstes Gericht verhandelt über Einberufungspraxis der Bundeswehr - 2/4
AFP vom 18.01.2005   |   8556 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Struck bekräftigt Festhalten an der Wehrpflicht

- Einberufungspraxis vor Bundesverwaltungsgericht

Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) hat sein Festhalten an der Wehrpflicht bekräftigt. Das derzeit diskutierte "dänische Modell", wonach Rekruten nur bei einem Mangel an Freiwilligen eingezogen werden, sei für Deutschland unrealistisch, sagte Struck. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will heute über die derzeitige Einberufungspraxis der Bundeswehr verhandeln.

Struck sagte, er sei nur bereit, über Alternativen zur Wehrpflicht zu diskutieren, mit denen sich der derzeitige Finanzrahmen einhalten lasse und die erforderliche Truppenstärke erreicht werde. "Diese Alternativen sehe ich im Moment nicht", sagte Struck in der "Sächsischen Zeitung" weiter. Mit dieser Haltung gehe er auch in die bevorstehenden Verhandlungen innerhalb der SPD über die künftige Wehrform.




Der Vorsitzende der Bundestags-Verteidigungsausschusses, Reinhold Robbe (SPD), sagte der Zeitung, das dänische Modell "lässt sich nicht übertragen". Die Dänen hätten "ein anderes Verhältnis zur Wehrpflicht" und überdies weitaus weniger Dienstposten zu besetzen. In Dänemark gibt es zwar eine Wehrpflicht, tatsächlich werden aber nur noch Freiwillige einberufen.

Das Bundesverwaltungsgericht will heute über die derzeitige Einberufungspraxis der Bundeswehr verhandeln. Diese ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mehr mit der Wehrgerechtigkeit vereinbar, weil nur noch gut ein Drittel aller Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst gezogen würden. Der Bund macht geltend, die Einberufungen müssten sich an der Bedarfslage der Bundeswehr orientieren. Ein Erfolg des heute 22-jährigen Klägers dürfte der Forderung nach einer freiwilligen Berufsarmee Auftrieb geben.

19. Januar 2005 - 09.47 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005

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