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Oberstes US-Gericht befasst sich erneut mit Waffenrecht

AFP VOM 2.3.2010 | Nachrichten - International | 1214 Aufrufe
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Waffenrecht, USA, Waffenbesitz

Anhörung über Lockerung der Waffenbestimmungen beginnt

Vor dem Obersten Gericht in Washington hat am Dienstag ein Verfahren begonnen, das den US-Bürgern noch mehr Rechte zum Erwerb und Tragen von Schusswaffen verschaffen könnte. Die Kläger wollen erreichen, dass die höchsten Richter bestehende Einschränkungen des Rechts auf Waffen als verfassungswidrig aufheben. Derartige Einschränkungen wurden von manchen Kommunen oder Bundesstaaten verhängt, um die Gewaltkriminalität einzudämmen.

Dem Verfahren liegt die Klage eines Bürgers von Chicago gegen die Stadtverwaltung zugrunde. Der Kläger Otis McDonalds sieht durch das weitgehende Waffenverbot in Chicago seine Grundrechte verletzt. Er machte geltend, dass er eine Schusswaffe benötige, um sich "gegen Drogendealer und Verbrecherbanden" schützen zu können.

Der Rechtsvertreter von Chicago, James Feldman, verwies in der Anhörung vor den neun Richtern darauf, dass "Schusswaffen zum Verwunden und Töten gedacht" seien. Dies sei nicht durch den Verfassungszusatz gedeckt, der US-Bürgern grundsätzlich den Besitz von Waffen erlaube. Die Stadt Chicago argumentierte, dass durch das Waffenverbot jährlich 700 Menschenleben gerettet würden.

Einige Richter vom linksliberalen Flügen folgten der Argumentation. Der Richter John Paul Stevens fragte rhetorisch, ob die Verfassung es neben dem Recht auf Waffenbesitz tatsächlich erlaube, "auf der Straße mit Waffen zu spielen". Vier der neun Richter indes gelten als verlässlich konservativ, es wird erwartet, dass sie die Einschränkungen des Waffenbesitzes im Sinne der Kläger zu Fall bringen wollen. Für ein derartiges Urteil wären mindestens fünf Richterstimmen nötig. Der Spruch wird für Ende Juni erwartet.

Im Kern geht es bei dem Verfahren vor dem Supreme Court um die allgemeine Frage, ob US-Bundesstaaten oder lokalen Behörden in Städten und Gemeinden überhaupt das Recht zusteht, irgendwelche Einschränkungen für Waffenbesitz zu erlassen. Solche Bestimmungen sehen mancherorts zum Beispiel vor, dass bestimmte Bürger wie etwa verurteilte Verbrecher keine Waffen erwerben dürfen, dass sich Waffenkäufer registrieren lassen müssen oder dass das Tragen von Waffen an manchen Orten wie etwa Gaststätten verboten ist.

All diese Einschränkungen könnten auf dem Spiel stehen, wenn die Richter in Washington dem Kläger recht geben. Die Klageseite verweist auf ein enger gefasstes Urteil aus dem Jahr 2008, in dem das Oberste Gericht den US-Bundesbehörden verbot, das Tragen von Waffen zu regulieren. Im Detail ging es damals um ein weitgehendes Waffenverbot in der Hauptstadt Washington, das durch den Richterspruch aufgehoben wurde. Dies wollen die Kläger nun auf alle Bundestaaten und Kommunen ausdehnen.

2. März 2010 - 19.45 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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