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Oberster Gerichtshof bestätigt Verbot von Jawlinskis Kandidatur

AFP VOM 8.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 348 Aufrufe
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Opposition, Jawlinski, Kandidatur

Jabloko darf Präsidentenwahl am 4. März nicht kontrollieren

Der Oberste Gerichtshof Russlands hat den Ausschluss des liberalen Oppositionspolitikers Grigori Jawlinski von der Präsidentenwahl am 4. März bestätigt. Die Entscheidung der Wahlkommission vom 27. Januar, Jawlinski nicht zuzulassen, entspreche der Gesetzeslage, führte Richter Nikolai Toltschejew am Mittwoch aus. Jawlinski nahm an dem Gerichtstermin nicht teil. Er reagierte im Internet-Kurznachrichtendienst Twitter mit der Bemerkung, die Entscheidung habe schon vorher festgestanden.

Die Wahlkommission hatte den Ausschluss Jawlinskis mit Unregelmäßigkeiten bei den vorgelegten Unterschriften von Unterstützern begründet. Jawlinski musste zwei Millionen Unterschriften vorlegen. Die Wahlkommission stellte bei einem Viertel der Unterschriften Fehler fest und beschloss mit 13 von 15 Mitlgiedern, den Liberalen von der Wahl auszuschließen.

Der Ausschluss Jawlinskis bedeutet auch, dass die von ihm mitgegründete Jabloko-Partei für die Kontrolle des Wahlgangs am 4. März keine Beobachter stellen kann. Bei der Parlamentswahl am 4. Dezember hatte Jabloko massiv zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten beigetragen. Jabloko-Chef Sergej Mitrochin erklärte, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zeige, dass es in Russland "keinen Rechtsstaat" gebe.

Bei der Präsidentschaftswahl gilt Ministerpräsident Putin, der bereits in den Jahren 2000 bis 2008 russischer Staatschef war, als haushoher Favorit.

08.02.2012 - 17:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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