Obama nennt Schwulen-Verfolgung in Uganda "abscheulich"
AFP VOM 4.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 750 Aufrufe Mehr zum Thema:Obama, Homosexuelle
Uganda plant langjährige Haftstrafen für Homosexuelle
US-Präsident Barack Obama hat den ostafrikanischen Staat Uganda öffentlich für die Diskriminierung von Homosexuellen angeprangert. Bei einem Auftritt vor christlichen Gruppen in Washington bezeichnete Obama einen ugandischen Gesetzentwurf, der schwere Strafen für Homosexuelle vorsieht, als "abscheulich" und "extrem". Die Regierung von Uganda wies Obamas Kritik als "inakzeptabel" zurück.
Obama bezeichnete es als "nicht zumutbar, dass Schwule und Lesben verfolgt werden für das, was sie sind". Dies gelte für Uganda wie für alle anderen Länder auch. Es war das erste Mal, dass sich Obama persönlich zu dem umstrittenen Gesetzenturf in Uganda äußerte. Einen Tag zuvor hatten Abgeordnete einen Gesetzentwurf im US-Repräsentantenhaus eingebracht, der Ugandas Vorhaben ausdrücklich verdammt und von einem "Besorgnis erregenden Präzendezfall" warnt. Das US-Außenministerium hatte bereits die Rücknahme des Entwurfs gefordert.
Der für das Gesetz zuständige ugandische Minister für Ethik und Integrität, James Nsaba Buturo, wies Obamas Kritik als unangemessene Einmischung in innere Angelegenheiten zurück. "Jemand sollte Präsident Obama sagen, dass unser Parlament seine gesetzgeberische Pflicht im Interesse des Volks von Uganda tut", sagte der Minister der Nachrichtenagentur AFP in Kampala. "Wir sagen doch auch nicht dem US-Kongress, was er machen soll. Das ist absolut inakzeptabel."
Das ugandische Gesetzesvorhaben, das in Kürze dem Parlament vorgelegt werden soll, sieht langjährige Haftstrafen für homosexuelle Handlungen und die Todesstrafe für HIV-infizierte praktizierende Homosexuelle vor. Bestraft werden soll künftig zudem das Eintreten für die Rechte von Homosexuellen, die öffentliche Erörterung des Themas Homosexualität und das Vermieten von Eigentum an Homosexuelle. Bereits jetzt sind gleichgeschlechtliche Sexualkontakte in Uganda strafbar und können mit Haftstrafen geahndet werden.
4. Februar 2010 - 18.35 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


