OVG: Verordnung zum Post-Mindestlohn ist rechtswidrig
AFP VOM 18.12.2008 | Nachrichten - Vor Gericht | 2623 Aufrufe Mehr zum Thema:Post-Mindestlohn
Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zum Post-Mindestlohn ist vor Gericht auch in zweiter Instanz gescheitert. Die Ausdehnung des Mindestlohns auf die gesamte Briefdienstleister-Branche sei rechtswidrig, urteilte am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Verordnung des Ministeriums von Ende Dezember 2007 verstoße gegen den Gesetzesvorbehalt. Zudem würden durch die Verordnung unrechtmäßig Tarifverinbarungen außer Kraft gesetzt. (Az. OVG 1 B 13.08)
Im März hatte bereits das Berliner Verwaltungsgericht die Verordnung zum Post-Mindestlohn für rechtswidrig erklärt, weil das Arbeitsministerium damit seine Befugnisse überschritten habe. Der Post-Mindestlohn war im November 2007 zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ausgehandelt worden. Anschließend hatte das Arbeitsministerium die Regelung für allgemeingültig erklärt. Die Briefzusteller-Branche wurde dazu in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen.
18. Dezember 2008 - 17.22 Uhr
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