OVG Lüneburg kippt generellen Leinenzwang für Hunde
AFP VOM 27.1.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 7958 Aufrufe Mehr zum Thema:Leinenzwang, Hunde, Hund, Leine
Ein genereller Leinenzwang für Hunde ist nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg unverhältnismäßig und damit nichtig. Das Gericht kippte am Donnerstag eine entsprechende Verordnung einer niedersächsischen Kommune. Die Halter einer Schäferhund-Mischlingshündin hatten gegen die Stadt Hemmingen bei Hannover geklagt, weil sie Fehlentwicklungen ihres Tieres durch Bewegungsmangel befürchteten. Die Kommune hatte in der Verordnung unterstellt, dass unangeleinte Hunde im Stadtgebiet generell eine Gefahr für Menschen sowie für andere Hunde darstellten.
Der 11. Senat des OVG dagegen sieht selbst in vereinzelten Strafverfahren gegen Hundehalter, deren Tiere Menschen verletzt haben, nicht die "erforderliche abstrakt-generelle Gefahr", um einen Leinenzwang zu rechtfertigen. Auch ein subjektives Unsicherheitsgefühl anderer Menschen, wie es die Kommune bei freilaufenden Hunden als gegeben ansah, reiche nicht aus. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. (Aktenzeichen 11 KN 38/04)
27. Januar 2005 - 18.25 Uhr
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