OVG: Jäger kann zum Abschuss von Wildschweinen verpflichtet werden
AFP VOM 27.6.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 2277 Aufrufe Mehr zum Thema:Jäger, Abschuss, Wildschweine
Tierseuchenverfügung im Kampf gegen Schweinepest rechtens
Jagdberechtigte können zum Abschuss von Wildschweinen verpflichtet werden, um eine Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern. Infizierte Wildschweine bildeten ein Reservoir für den Schweinepestvirus und spielten eine wichtige Rolle bei der Verbreitung der Seuche, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. In der Vergangenheit hätten durch Wildschweine ausgelöste Schweinepest-Epidemien zu erheblichen Schäden geführt, begründeten die Richter ihre Entscheidung. (Az. : 13 B 703/07)
Der Münsteraner Senat bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen, das den Eilantrag eines Jägers gegen eine Tierseuchenverfügung des Kreises Euskirchen bei Bonn abgelehnt hatte. Im Kampf gegen die Schweinepest hatte der Kreis den Jagdberechtigten verpflichtet, von Anfang April bis Ende Juli dieses Jahres in seinem rund 1000 Hektar großen Revier monatlich zehn Wildschweine zu erlegen.
27. Juni 2007 - 15.36 Uhr
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