OVG: Bundesrichterwahl von Neskovic verfassungswidrig
16.10.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 4773 Aufrufe Mehr zum Thema:Bundesrichter, Bundesrichterwahl, Neskovic, Hoepner
Reform der Bundesrichterwahl im Bundesrat angestrebt
Der Lübecker Richter Wolfgang Neskovic kann zunächst nicht wie vorgesehen zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe wechseln. Die Ernennung von Neskovic zum Bundesrichter im Februar 2001 verstößt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts von Schleswig-Holstein (OVG) gegen die Verfassung. Dies teilte das Justizministerium Baden-Würtemberg am Montag mit. Gleichzeitig verlautete aus dem Ministerium, dass der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) diesen Freitag im Bundesrat eine Initiative vorstellen will, um die "Qualität der Rechtsprechung an den obersten Bundesgerichten nachhaltig zu stärken".
Das OVG verhinderte mit seinem Beschluss den Amtsantritt von Neskovic, da der Richterwahlausschusses vom Februar dieses Jahres den Mitbewerber nicht hinreichend berücksichtigt und deshalb gegen die Verfassung verstoßen habe. Das Wahlverfahren muss nun neu aufgerollt werden.
Zu dem Beschluss kam es aufgrund der Konkurrentenklage des 56-jährigen Olaf Hoepner, Richter am Schleswiger Oberlandesgericht. Dieser Mitbewerber von Neskovic sei trotz Eignung nicht hinreichend berücksichtigt worden. Da laut Art. 33 Abs. 2 GG aber jeder Deutsche gleichen Zugang zu jedemöffentlichen Amt habe, gemessen an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sei gegen diesenVerfassungsgrundsatz bei der Besetzung der Richterstelle verstoßen worden.
Nescovis erlangte bereits vor Jahren bundesweite Berühmtheit, da ihm das so genannte Cannabis-Urteil vom Bundesverfassungsgericht (BVG) zu verdanken war. Er hatte den Verfassungsrichtern den Fall eines Cannabisrauchers vorgelegt und eine Strafbarkeit dessen als verfassungswidrig bezeichnet. Gleichzeitig hatte er die Ungleichbehandlung von Alkohol und Haschisch als ungerechtfertigt angesehen und ein allgemeines "Recht auf Rausch" proklamiert.
Landesjustizminister Goll forderte bereits im Juli ein transparentes Wahlverfahren für das Amt eines Bundesrichters, bei dem den Richtern die Möglichkeit gegeben werden soll, sich um freie Planstellen an den Bundesgerichten zu bewerben. Die Prüfung der Qualifikation eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuss solle zudem anhand eines rechtlich verbindlichen Anforderungsprofils erfolgen. Zudem sollten die Rechte des Präsidialrats am jeweiligen Gericht bei der Bewertung der Kandidaten gestärkt werden. Auch der Deutsche Richterbund (DRB) hatte im Juli Vorbehalte gegenüber der gängigen Wahl eines Bundesrichters geäußert. Die Wahl sei rechtlich fragwürdig, jedenfalls aber eines Rechtsstaates unwürdig, so der DRB.
Bislang werden die Richter an den fünf Bundesgerichten durch ein kaum überschaubares Verfahren bestimmt. Richter können sich nicht um eine Stelle bewerben, sondern werden vorgeschlagen. Das Vorschlagsrecht haben die jeweils fachlich zuständigen Bundesminister sowie der so genannte Richterwahlausschuss, der sich aus 16 Bundestagsabgeordneten und 16 Ländervertretern zusammensetzt. Bei dieser Vorauswahl spielt der Parteien-, Geschlechts- und Länderproporz eine wichtige Rolle. Gewählt werden die Richter dann wiederum durch den Richterwahlausschuss.


