ich habe mal eine Frage Wenn ich für meinen Onlineshop mit Zoll und Steuer 50 Bikinis für 413,00 Euro kaufe, diese für 25,90 Euro pro Stück verkaufe habe ich ja einen UMSATZ von 1295,00 Euro. Davon abgezogen die 413,00 Euro Einkaufspreis macht einen GEWINN von 882,00 Euro.
Das ist doch mein reiner Gewinn , oder nicht?
ABER ich muss doch DAVON die Nachbestellung für die nöchsten Bikinis machen, da die ja alle ausverkauft sind. Sind also wieder 413,00 Euro, also bleiben mir nur 469,00 Euro , was ja sehr wenig ist und sich kaum lohnt...
Ist das denn überhaupt so richtig, dass die NACHBESTELLUNG mit einberechnet wird oder wird diese Nachbestellung erst vom nächsten Gewinn abgezogen?
Hier geht es rein um die private Gewinnkalkulation, nicht um den Steuerjahresausgleich oder ähnliches.
Wäre um eine Antwort sehr sehr dankbar!!
ONLINE BUSINESS - GEWINN BERECHNEN mit Nachbestellung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Meinen Sie, die Antworten sind anders, weil ein neuer Thread eröffnet wird? Sie sollten in der Tat dringendst entsprechende Seminare besuchen.
ZitatDas ist doch mein reiner Gewinn , oder nicht? :
Nö, nicht mal ansatzweise.
ZitatIst das denn überhaupt so richtig, dass die NACHBESTELLUNG mit einberechnet wird :
Mal den Gesetzen der Logik folgend: wovon wird denn der neue Einkauf bezahlt?
Zitatalso bleiben mir nur 469,00 Euro , was ja sehr wenig ist und sich kaum lohnt... :
Dann muss man halt was mit besserer Marge verkaufen oder den Umschlag erhöhen. Oder beides zusammen.
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ZitatDas ist doch mein reiner Gewinn , oder nicht? :
Nö, nicht mal ansatzweise.
ZitatIst das denn überhaupt so richtig, dass die NACHBESTELLUNG mit einberechnet wird :
Mal den Gesetzen der Logik folgend: wovon wird denn der neue Einkauf bezahlt?
Zitatalso bleiben mir nur 469,00 Euro , was ja sehr wenig ist und sich kaum lohnt... :
Dann muss man halt was mit besserer Marge verkaufen oder den Umschlag erhöhen. Oder beides zusammen.
ZitatHier geht es rein um die private Gewinnkalkulation :
Da es sich klar um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, gibt es in dem Beispiel keinen privaten Gewinn.
ZitatDa es sich klar um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, gibt es in dem Beispiel keinen privaten Gewinn. :
Ich denke man meint hier die "private" Rechnung die losgelöst von den Regeln der Buchhaltung und des Steuerrechtes gemacht werden soll (und genau deshalb eigentlich 0 Aussagekraft hat).
Okay vielen Dank. Ich werde wohl mal ein BWL Seminar besuchen
Naja, beim Verkauf bei Amazon:
Verkaufspreis: 25,90€
- feste Verkaufsgebühr: 0,99€
- Verkaufsgebühr (Kategorie: Sport & Freizeit, 15%): 3,89€
- Kontogebühr Amazon (auf 50 Artikel monatlich runtergerechnet): 0,93€
- Verpackung und Versand (Karton, Klebeband, Personal, pro Versandten Artikel ca.) 5,80€
= 14,29€ nach Abzug allein dieser Kosten (deine Personalkosten für das Einstellen der Artikel, Produktfotos, Artikelpflege und vor allem Retouren (!), Werbung etc. nicht eingerechnet)
Verkauf bei eBay:
Verkaufspreis: 25,90€
- Angebotsgebühr: 0,35€
- Verkaufsprovision: 2,98€
- PayPal Gebühr (1,9% vom Umsatz + 0,35€): 0,84€
- Verpackung und Versand: 5,80€
= 15,93€ nach Abzug allein dieser Kosten (deine Personalkosten für das Einstellen der Artikel, Produktfotos, Artikelpflege und vor allem Retouren (!), Werbung etc. nicht eingerechnet)
Vor allem im Modebereich sind Retouren das tägliche Geschäft. Lass dich definitiv beraten!
Vielen Dank für diesen sehr hilfreichen Beitrag
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