OLG: Rasterfahndung in NRW teilweise unzulässig
11.2.2002 | Nachrichten - Neue Urteile | 4532 Aufrufe Mehr zum Thema:Rasterfahndung, WTC, Terror
- Richter bestätigen Ermittlungen bei Ausländern
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat die nach den Terroranschlägen vom 11. September eingeleitete Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen für teilweise unzulässig erklärt. Einer Entscheidung des OLG zufolge verstieß die Einbeziehung deutscher Staatsangehöriger in die Rasterfahndung gegen das so genannte Übermaßverbot. Bei Betroffenen, deren Staatsangehörigkeit "aufgrund polizeilicher Erkenntnisse als verdächtig galt", sei die Rasterfahndung hingegen verhältnismäßig gewesen.
Das Gericht nannte dabei die Länder Jordanien und Marokko. Grundsätzlich sei die Fahndung rechtmäßig gewesen, da die Gefahr von Terroranschlägen seinerzeit tatsächlich bestanden habe. Es habe hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben, dass nach dem Anschlag in New York auch ein solcher in Deutschland "mit unvorstellbaren Personen- und Sachschäden" möglich gewesen sei. Denn zu dem Zeitpunkt, als die von der Rasterfahndung betroffenen Personen ihre Beschwerde gegen die Maßnahmen eingereicht hatten, hätten die USA gerade mit ihren angekündigten Militärangriffen begonnen. Zudem habe die Bundesregierung die Unterstützung im Anti-Terror-Kampf zugesagt.
Mit ihrer Entscheidung wichen die Düsseldorfer Richter von vorangegangenen Urteilen aus Berlin und Hessen ab. Dort waren die Gerichte zu dem Schluss gekommen, dass die Behörden eine konkrete Gefahr von Terroranschlägen nicht dargelegt hätten. Das Landgericht Berlin und das Landgericht Wiesbaden erklärten daher die Rasterfahndung generell für unzulässig.
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte im vergangenen Oktober nach den Anschlägen in den USA die Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen angeordnet. Daraufhin hatten die Einwohnermeldeämter, Universitäten und das Ausländerzentralregister dem Düsseldorfer Polizeipräsidium die personenbezogenen Daten aller Männer übermittelt, die zwischen dem 1. Oktober 1960 und dem 1. Oktober 1983 geboren wurden. Dem Polizeipräsidium der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt war vom Düsseldorfer Innenministerium die landesweite Zuständigkeit für die Rasterfahndung übertragen worden.
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