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OLG Koblenz hebt Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs auf

Von Rechtsanwältin Alexandra Braun
25.1.2012 | Ratgeber - Recht | 1455 Aufrufe
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Verurteilung, sexueller Missbrauch, Lehrer, Schutzbefohlenen

Das OLG Koblenz hat die Verurteilung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen aufgehoben und ihn freigesprochen.

Das OLG Koblenz (Az. 1 Ss 213/11) hat eine Verurteilung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 Abs. 1 Nr. 1und 2 StGB) aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.

Der Lehrer war in der ersten Instanz sowie auch in der Berufungsinstanz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, weil er mit/an einer Schülerin sexuelle Handlungen vorgenommen hatte. Der Angeklagte war weder Fach- noch Klassenlehrer der Schülerin.

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Rechtsanwältin
Alexandra Braun
Hamburg

Jugendstrafrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Verkehrsstrafrecht, Schadensersatzrecht, Tierrecht
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Das Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass kein für eine Strafbarkeit notwendiges Abhängigkeitsverhältnis vorgelegen habe. Ob ein solches vorliege, lasse sich nur nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles beurteilen. Ein solches Obhutsverhältnis bestehe nicht ohne weiteres zwischen allen Lehrern und Schülern einer Schule, so das Gericht. Auch sei die Schule, an der der Angeklagte unterrichtet habe, keine „Zwergenschule“, an der sich alle Schüler und Lehrer gegenseitig kennen.

Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040 - 35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
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