OLG Celle: Rechtsschutz muss im Kampf um Studienplätze helfen
AFP VOM 25.4.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 4271 Aufrufe Mehr zum Thema:Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Studienplätze, Studienplatz, medizin, Studienplatzklage
Rechtsschutzversicherungen müssen zahlen, wenn Eltern ihren Kindern durch Klagen etwa einen der knappen Medizinstudienplätze verschaffen wollen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Dabei müsse der Deckungsschutz für bis zu zehn solcher Klagen gelten. (Az: 8 U 179/06)
Der Sohn des Klägers war mit seiner Bewerbung um einen Medizinstudienplatz bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) trotz Wartezeit wegen seines Notendurchschnitts nicht zum Zuge gekommen. Danach verweigerte ihm die Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz für Eilverfahren gegen insgesamt 14 Universitäten.
Das OLG entschied nun, dass der Kläger seinen grundrechtlichen Anspruch auf freie Berufswahl geltend mache. Deshalb reichen "hinreichende Erfolgsaussicht" aus, damit die Rechtsschutzversicherung eintreten muss. Um seine Chancen zu erhöhen, dürfe der Kläger auch mehrere Hochschulen gleichzeitig in Anspruch nehmen. Das Gericht ließ Revision gegen das Urteil zu.
25. April 2007 - 14.25 Uhr
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