O2 - Trotz fristgerechter Kündigung Vertragsverlängerung durch Rückgewinnungsanruf ohne Zustimmung!

19. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
VOIP-DataMan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
O2 - Trotz fristgerechter Kündigung Vertragsverlängerung durch Rückgewinnungsanruf ohne Zustimmung!

Hallo,

ich habe vor einer halben Ewigkeit einen DSL-Vertrag bei Hansenet abgeschlossen. Hansenet wurde irgendwannmal von ALICE-DSL übernommen, ALICE wurde wiederrum von O2 übernommen und die O2 wurden wiederrum von Telefonica übernommen.

Ich erhielt vor 2 Jahren einen zweifelhaften Anruf, ob ich nicht auf das schnellere Internet mit 50Mbit anstelle 25Mbit zum gleichen Preis umsteigen wolle, dafür sollte ich einen telefonischen Vertrag abschliessen. Also einen solchen, der vorgesprochen und aufgezeichnet wird. Mein erster Fehler! Mein Telefonanschluss sollte im gleichen Zug von analog auf digital umgestellt werden.
Als ich das neue Modem erhalten habe, zeigte sich jedoch, dass ich nach wie vor mit der alten Geschwindigkeit von 21Mbit surfte und ich hatte plötzlich alle 10 Minuten Abbrüche in der Verbindung, so dass nichtmal mehr Youtube-Musikvideos ohne Unterbrechung anzusehen waren. Ein Anruf bei O2 klärte mich auf, dass es an meiner Adresse gar keinen Glasfaseranschluss für höhere Geschwindigkeiten gäbe.

Hierauf folgten ! 3 Monate ! voller Anrufe alle 2-3 Tage auf der Hotline von O2 inklusive Warteschleifen von 45 Minuten mit der Bitte darum meinen Anschluss wieder auf den alten Standard zurückzustellen und mir ein Modem zur Verfügung zu stellen, das nicht dauernd Verbindungsabbrüche erzeugt. Mein Computer findet hier im innerstädtischen Bereich über 70 fremde WLAN-Netzwerke. Nach 3 Monaten war es dann so weit, dass man mir endlich eine ordentliche Fritzbox zur Verfügung stellte und ich erfuhr, dass ich zwischenzeitlich als "unangenehmer und unverschämter" Kunde geführt wurde.

Ein Jahr und 5 Monate später reichte ich meine Kündigung per Fax an die offizielle Beschwerdestelle von O2-Telefonica ein. Ebenso versuchte ich per Online-Formular zu kündigen. Letztendlich war auf diesem Wege nur eine Bestellung eines "Kündigungsvormerkes" möglich. O2 verlangt diesen Kündigungsvormerk innerhalb einer Woche per Anruf unter mitgeteilter Nummer bei O2 telefonisch zu bestätigen, was ich auch machte.

Exakt zwei Monate später erhielt ich einen Anruf von einem O2-Mitarbeiter aus der Kündigungsabteilung. Man versuchte mich als Kunden zurückzugewinnen und unterbreitete mir ein Angebot mit reduzierten Monatskosten über einen zeitraum von 24 Monaten. Dieses Angebot habe ich telefonisch abgelehnt und wähnte mich auf der sicheren Seite.

Zufälligerweise entdeckte ich 16 Tage später auf meinen Kontoauszügen den reduzierten Monatsbetrag, die Alarmglocken bimmelten und ich loggte mich bei O2 ein. Da stand doch tatsächlich, dass ich am Tag des Rückgewinnungsanrufes eine Vertragsunterschrift geleistet hätte. In meinem Spam-Mailpostfach entdeckte ich dann auch noch ein Schreiben, in dem man sich bedankte, dass ich weiterhin Kunde bleiben wolle, sowie einen neuen Vertrag mit 14-tägiger Widerspruchsfrist.

Ich meldete mich umgehend telefonisch bei O2. Ich habe ein Schreiben mit der Bitte um Aushändigung des Protokolls zum angeblichen Vertragsabschluss, die sprachliche Aufzeichung des Telefonats, den Namen des aufzeichnenden Mitarbeiters verlangt.
Ich will ausserdem wissen, wann und wo ich diesen Vertrag abgeschlossen haben solle.

Letztendlich kann es hierbei nicht um die verstrichene Widerspruchsfrist gehen, weil ich mich damit auf die Spielchen seitens O2 einlassen würde. Es geht ausschliesslich um den Nachweis, dass ich einen Vertrag abgeschlossen habe, den O2 nun erbringen soll.

-- Editier von VOIP-DataMan am 19.02.2016 01:03

-- Editier von VOIP-DataMan am 19.02.2016 01:03

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich erkenne in deinem ganzen Beitrag keine einzige Frage.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
VOIP-DataMan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage ist ganz einfach: Wie komme ich da am besten raus? Ich habe einen Grosskonzern gegen mich, der willkürlich handelte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Du hast gekündigt (dafür hätte das Fax schon gereicht). Also was willst Du noch? Entziehe denen die Einzugsermächtigung ab Vertragsende und mach deutlich, dass Du jede weitere Abbuchung zurückbuchen wirst.

Wenn Deine Darstellung stimmt, dann wird es O2 nie im Leben auf eine Klage ankommen lassen.

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#4
 Von 
VOIP-DataMan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Darstellung stimmt zu 100%. Ich werde mal die Antwort auf mein Einschreiben abwarten und werde nicht aufgeben bis die Vertragsverlängerung storniert und meine Kündigung endgültig akzeptiert ist.

Für den Rechtsanwalt ist es noch zu früh, auch wenn ich lieber schon seit gestern auf den Ärger verzichten würde und die Sache gerne abgeben würde. Ausserdem müsste ich die Kosten tragen, weil es eher zum Vergleich kommt und ich nicht unbedingt Lust habe, das bis vor Gericht durchzukämpfen um die Anwaltskosten loszuwerden.

Mal eine grundsätzliche Frage:
Ab welchem Zeitpunkt gilt eigentlich das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz?
Zu welchem Zeitpunkt käme ein Vertrag zustande, zu dem jemand in der Therorie zustimmt?
Werden Providergebühren für den kommenden Monat oder für den vergangenen Monat erhoben?
Die Lieferung der Leistung besteht in der Bereitstellung des Anschlusses und bestand bereits vor dem ungewünschten und einseitigen Vertragsabschluss. Kann ich nicht insofern davon ausgehen, dass solch ein Vertrag erst mit der Buchung der Monatsgebühr zustande kommt und dass das Widerrufsrecht ab dem Buchungstag gilt?

Die Buchung der reduzierten Monatsgebühren erfolgte 18 Tage nach dem ungewünschten und einseitigen Vertragsabschluss.


Ich würde mich aber noch freuen, wenn ich ein paar Tipps bekäme, wie ich mich erfolgreich wehren kann.


-- Editiert von VOIP-DataMan am 20.02.2016 01:23

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