Nötigung, Beleidigung, Bedrohung

24. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Seich
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung, Beleidigung, Bedrohung

Hallo,
aus eher persönlichen Gründen sind wir im Streit mit unserem Ex-Vermieter.
Der Vermieter hat uns fristlos gekündigt (ob die fristlose Kündigung allerdings rechtens ist, wird noch geprüft - es wurden wohl Fristen nicht eingehalten, außerdem verlangt er eine Geldsumme, die nicht erklärlich ist usw.). Zeitgleich (wir kamen dem Vermieter 1 Tag zuvor, ohne von seiner Kündigung zu wissen) kündigten wir die Wohnung. Der Kündigungszustand ist also ein wenig ungeklärt und liegt schon jeweils beim Anwalt. Vor 2 Wochen sind wir ausgezogen und haben seitdem versucht, mit dem Vermieter einen Termin für die Wohnungsübergabe zu machen und zu dem Termin wollten wir noch einige Restsachen aus der Wohnung holen. Allerdings war der Vermieter tatsächlich geschlagene 2 Wochen nicht telefonisch erreichbar. Wenn jemand ans Telefon ging, dann waren das uns unbekannte Personen, die sehr schlecht deutsch sprachen (die Vermieterfamilie stammt aus der Türkei und beherbergt immer viele Familienmitglieder bei sich). Der Vermieter hat unsere Handy-Nummern, hätte uns also jeder Zeit erreichen können.

Da wir 200km weit weg gezogen sind, wollten wir nicht auf gut Glück die ganze Strecke zur alten Wohnung fahren, ohne zu wissen, ob die Vermieter da sind und somit endlich die Übergabe stattfinden könnte. Gestern sind wir dann aber doch auf gut Glück hingefahren, weil wir die Angelegenheit abschliessen wollten.

Ich habe einen Bekannten als Zeugen mitgenommen.

Als wir bei der Wohnung ankamen, mussten wir feststellen, dass die Wohnung aufgebrochen worden war und notdürftig mit einer Kette von innen verschlossen. Als ich sah, wie brutal die Tür aufgebrochen worden war, war mir klar, dass hier eine aggressive Situation besteht und teilte meinem Bekannten mit, dass wir sofort gehen werden und wir die Sache von unserem Anwalt klären lassen würden. Der Vermieter ist ein cholerischer, gewalttätiger Mann, der auch schon vor uns damit geprahlt hatte, dass er andere Leute verprügelt habe, die Reifen abgestochen usw. Wir waren also sowieso schon eingeschüchtert (schliesslich auch einer unserer Auszugsgründe).
Als wir ins Auto stiegen, sah ich den Vermieter den Weg hinunter laufen und uns eindeutige Zeichen machen, dass wir da bleiben sollten. Allerdings wirkte auf mich die Situation so bedrohlich, dass ich meinen Bekannten bat, sofort loszufahren, was dieser auch tat. Sekunden später wurde uns bewusst, dass der Vermieter uns mit seinem Wagen verfolgte. Wir fuhren in eine Seitenstraße, um zu schauen, ob es sich nicht um einen Zufall handelte, aber der Mann fuhr hinter uns her, fuhr uns dicht auf, zum Teil waren es sicher weniger als 3 Meter Abstand. Schliesslich überholte er uns, stellte sich quer auf die Strasse und nötigte uns damit zum Anhalten. Er sprang aus dem Auto und schimpfte auf uns ein, beleidigte uns "Ihr A...l...er, ihr Idioten". Er beschimpfte mich, meinen Bekannten auch und meinen nicht anwesenden Mann. Außerdem drohte er uns, "er würde uns fertig machen und er könnte uns was antun, wenn er das wolle". Eigentlich war uns nicht klar, was der Vermieter noch von uns wollte und da er nur gebrochen deutsch spricht, war er auch nicht immer gut zu verstehen. Aber sehr wahrscheinlich wollte er, dass wir mit ihm zusammen in die alte Wohnung fahren und die wenigen Sachen, die da noch von uns waren (Scheuereimer, Scheuerlappen und einiges Reinigungszeugs, Wandfarbe und ähnliches) unter seiner Bewachung ausräumen, vielleicht wollte er auch, dass wir die Wohnung nochmal putzen oder was auch immer. Es scheint, als könnte er es nicht ertragen, dass wir uns durch den raschen Auszug seinem "Machtbereich" entzogen haben und wollte uns nun noch einmal zeigen, wer der Herr im Hause ist. Es ist aber vollkommen klar gewesen, dass ich mit dem völlig aufgebrachten Mann, der ja für Gewaltbereitschaft bekannt ist, nirgendwohin gegangen wäre. Mein Bekannter versuchte noch, die Situation zu entspannen, aber völlig erfolglos (er wurde stattdessen als Idiot beschimpft). Nachdem wir die Autoscheibe geschlossen hatten und der Mann einsah, dass weiteres Schimpfen keinen Zweck hat (und auch einige Passanten stehen geblieben waren), fuhr er weiter. Wir fuhren auch weiter und fuhren dann in einen Waldweg, um uns von der sehr bedrohlichen Situation zu beruhigen. Plötzlich war der Ex-Vermieter schon wieder da. Als wir dann schleunigst wendeten und wegfuhren, verfolgte er uns nicht weiter.

Da wir nicht wissen, wie das Ganze jetzt weitergeht - vielleicht will der Mann noch Schadensersatz für sein Schloss oder was auch immer - und ich ehrlich Angst für diesem Menschen habe, sind wir zur Polizei gefahren und haben ihn angezeigt (mein Bekannter als mein Zeuge, der Vermieter hatte keinen Zeugen). Der Polizist sagte uns, es würde seiner Meinung nach der Tatbestand der Beleidigung, Nötigung und Bedrohung bestehen.

Nun frage ich mich, wie das Ganze weitergehen wird. Irgendwie werden unsere "Anschuldigungen" ihm wohl mitgeteilt und er muss dazu Stellung beziehen - aber er darf ja auch lügen.
Wie läuft das Ganze dann ab? Kommt die Polizei auch nochmal zu uns? Muss ich vielleicht nochmal auf den Ex-Vermieter treffen (was ich auf keinen Fall will, da ich den Mann für nicht normal halte)?
Und was hat der Ex-Vermieter zu erwarten?

Wenn der Staatsanwalt entscheidet, dass er keine Klage (oder was auch immer) einreichen will, habe ich dann die Möglichkeit, den Mann irgendwie noch zivilrechtlich wegen der Beleidigung, Nötigung und Bedrohung zu belangen? Wenn ja: Wie und wo mache ich das, wie läuft das ab und was erwartet mich da?

Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Grüße
Sabine

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>aber er darf ja auch lügen.
Wie kommen Sie den *darauf*? Natürlich darf niemand in einem gerichtlichen Verfahren lügen, bestenfalls darf man in bestimmten Fällen die Aussage verweigern, bzw. kann auf das Recht, Angaben zur Sache zu machen, verzichten.

>Muss ich vielleicht nochmal auf den Ex-Vermieter treffen
Was die Beleidigung anbelangt, werden Sie um einen Sühnetermin nicht herumkommen wenn Sie die Anzeige weiter verfolgen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sabine Seich
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag, vielen Dank erstmal für Ihre Antwort. Der Polizist sagte, dass der Beschuldigte ja Lügen "dürfe" - deshalb habe ich das so angenommen.

Was ist denn ein "Sühnetermin"? Wie läuft sowas ab?

Viele Grüße
Sabine

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

Lügen:
Sorry - das war nicht auf das Strafverfahren bezogen. Hier *kann* der Angeklagte lügen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Seich,

Beleidungen, Bedrohungen und Nötigungen werden strafrechtlich behandelt. Hier wird man Sie zu Ihrer Anzeige befragen. Genau wie den Angezeigten. Dieses übernimmt die Polizei. Danach übernimmt die Staatsanwaltschaft.

Zivilrechtlich können Sie nur einen Anspruch geltend machen bezüglich Schadensersatz, wenn Ihnen auch ein Schaden entstanden ist. Dieses sehe ich hier nicht.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#5
 Von 
Sabine Seich
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Roenner,
vielen Dank für Ihre Antwort!

Besteht denn überhaupt die Chance, dass es für die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Angelegenheit besteht und es zu einer "Anklage" - oder wie man das in diesem Fall nennen mag - kommt?

Grüße
Seich

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn strafanzeige und Strafantrag gestellt wurde, muss die Staatsanwaltschaft tätig werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Seich,

da der Angezeigte Ihren Schilderungen nach auch für sein aggressives Verhalten bekannt ist, ist meines Erachtens eine Verneinung des öffentlichen Interesses nicht zu befürchten. Dieses ist jedoch Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Warten Sie die Ermittlungen und die weitere Vorgehensweise der Polizei ab.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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