Hallo,
wenn man einen Online-Shop betreibt muss man sich von allen Herstellern das Recht einholen, dass man deren Bilder und Texte verwenden darf.
Eine sehr aufwändige, Zeitintensive und damit auch kostspielige Aufgabe - aber verständlich. Die Angst ist natürlich groß von Herstellern abgemahnt zu werden, was Streitwertklagen mit sich zieht die schnell mehrere Tausend Euro beträgt. (meist gibt es eine Abmahnung pro Bild um 5.000€ Streitwert)
Nun habe ich auf manchen Websites im Impressum folgende Texte gefunden:
"Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
"
Es war nicht das erste mal dass ich über so einen Text gestoßen bin, wollte jetzt aber hier nachfragen ob so etwas rechtlich gültig ist?
Habe ich damit wirklich Chancen einer Abmahnung zu entgehen?
(Das ganze wäre selbstverständlich nur als Zusatzabsicherung gedacht falls wir jemanden vergessen hätten - die Rechte werden wir trotzdem versuchen alle einzuholen)
Ich bedanke mich schon im Voraus für die Hilfe.
lg
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Nutzungsrecht für Bilder in Online-Shops
15. Februar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 15. Februar 2014 | 11:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Nutzungsrecht für Bilder in Online-Shops
Abmahnung bekommen?
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#1
Antwort vom 16. Februar 2014 | 08:14
Von
Status: Lehrling (1068 Beiträge, 468x hilfreich)
Das hat rechtlich keine Relevanz. Man kann sogar eben wegen dieser Klausel abgemahnt werden. (vgl. hier)
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."
#2
Antwort vom 16. Februar 2014 | 17:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort und die Quelle.
Hab nichts anderes erwartet wollte nur mal nachfragen weil ich es bei anderen gefunden habe :-)
Danke nochmal
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#3
Antwort vom 17. Februar 2014 | 14:41
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Das Problem ist, daß das eben die mit Erstbegehung begründete Wiederholungsgefahr nicht beseitigt, das tut nur eine UE.
Ob eine Klausel brauchbar wäre, in der für so einen Fall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (anstatt bloß Beseitigung der Verletzung) versprochen wird, weiß ich nicht, wäre diskutabel.
quote:
muss man sich von allen Herstellern das Recht einholen, dass man deren Bilder und Texte verwenden darf
Bilder ja, aber Beschreibungstexte ("Die Blourinex 330 mahlt, häckselt, drescht und flegelt mit 500 Watt und minimalem CO2-Ausstoß. ") dürften nur selten die nötige Schöpfungshöhe erreichen.
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