Nutzung von Texten

4. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb404921-45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung von Texten

Hallo,

ich bin von Beruf Texterin, dies vorneweg. Im Oktober habe ich für einen Kunden Texte erstellt. Dieser hat diese angenommen und die Rechnung auch per PayPal beglichen. Jetzt war ich einige Tage nicht mehr auf meinem PayPal-Konto und musste gestern feststellen, dass der Kunde am 23.12 den Betrag wieder zurückgeholt hat. Ich wurde von ihm weder darüber informiert, noch ist er jetzt erreichbar. In der Rechnung habe ich extra darauf hingewiesen, dass die Texte nur dann nutzbar sind, wenn die Rechnung beglichen wurde. Dies ist ja jetzt nicht mehr der Fall. Was kann ich jetzt tun? Was kann ich zwecks PayPal machen und wie sieht es mit den Rechten an Texten aus?

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 312x hilfreich)

Kann man auf PayPal ohne Begründung zurückbuchen?

Wie dem auch sei, Du hast jetzt einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Auftraggeber, wenn auf Deiner Rechnung eine Fälligkeit vermerkt war und diese jetzt überschritten ist, dann ist er im Verzug und muss Deine evtl. Anwaltskosten mit begleichen. Wenn dem so ist, dann ab zum Anwalt.

Ansonsten das übliche: Mahnbescheid erwirken, dann vollstrecken oder (wenn widersprochen) klagen.

Bis dahin hast Du einen Unterlassungsanspruch gegen ihn was das Nutzen der Texte angeht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bis dahin hast Du einen Unterlassungsanspruch gegen ihn was das Nutzen der Texte angeht. <hr size=1 noshade>

Eher nicht, denn das hier
quote:<hr size=1 noshade>In der Rechnung habe ich extra darauf hingewiesen, dass die Texte nur dann nutzbar sind, wenn die Rechnung beglichen wurde. <hr size=1 noshade>

dürfte zu spät sein, Beschränkungen der Nutzungsrechte muss man voher abklären.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen