Nutzung von Bildern, Filmen Downloads zu wissenschaftlichen Zwecken
Nutzung von Bildern, Filmen Downloads zu wissenschaftlichen Zwecken
Über eine Antwort oder einen Hinweis über entsprechende Fachliteratur würde ich mich freuen. Vielen Dank.
von DJ Udo am 01.06.2004 00:13
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>Nutzung von Bildern, Filmen Downloads zu wissenschaftlichen Zwecken
Für das deutsche Recht ergibt sich die Zulässigkeit Ihres Vorhabens (auch ohne entsprechende Einverständniserklärung der Urheber) aus § 51 UrhG. In den USA ist es mE mit dem Copyright etwas komplizierter, weil die gesetzliche Regelung des Copyrights dort den einzelnen Bundesstaaten obliegt. -----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
von Bob.Vila am 01.06.2004 07:37
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