Nutzung eines Logos

7. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.11.2020 22:58:22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung eines Logos

Ich habe ein Frage zu einem fiktiven Vorfall.
Hierbei geht es um das nutzen eines Logos, welches offiziell einen Besitzer hat (Markenanmeldung), allerdings durch diesen für die Nutzung freigegeben ist.
So etwas gibt es meines Wissens z. B. in bei Open Source Software Projekten. Die Open Source Imitative (z. b. Verein) hat ein Logo und Name als marke z. B. Bildmarke angemeldet, viele derer die die Software nutzen, dürfen das Logo z. B. auf ihrer webseite verwenden.
Nun meine Frage, die sich auf das Logo des Personalausweises bezieht.
Der neue Personalausweis hat ein eigenes Logo, welches auch als Marke (gehe davon aus es ist eine wort-Bildmarke (https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/trefferliste) geschützt ist.
Auf der Webseite (http://www.personalausweisportal.de/DE/Service/Downloads/Bildmaterial-Diensteanbieter/bildmaterial_diensteanbieter_node.html) für Diensteanbieter ist dieses downloadbar für die Nutzung. Allerdings wird von Bildmaterial für Diensteanbieter gesprochen. Diensteanbieter sind Webseiten(Betreiber) die die Nutzung des Personalausweises in ihrem Webseitenangebot ermöglichen, z. B. für das Login oder zur Kontoeröffnung. Bei denen wirkt das Perso-Logo wie ein Gütesiegel. Soweit so gut, dass darf jeder Diensteanbieter.

Angenommen ein Onlineshop-Anbieter ausschließlich für speziellen Personalausweis-Bedarf (Hard – bzw. Software) existiert und dieser nutzt für seine Shop-Logo das Personalausweis-Logo, sprich das Personalausweis-Logo wäre ein Teil des Onlineshop-Logos, siehe Bild.
http://de.share-your-photo.com/img/db9f1e4fc0.jpg http://de.share-your-photo.com/img/db9f1e4fc0.jpg


Würde das Probleme mit sich bringen? Mögliche Ursachen wären z. B. der Online-Shop ist in dem Sinne keine Diensteanbieter, bzw. andere Online-Shops die z. B. allg. Technik verkaufen könnten vielleicht diesen Punkt über das wettbewerbsrecht ankreiden.
Ich denke fast das es dem Besitzer (Bund/ BMI) das Logos egal ist, außer man macht richtigen Blödsinn, allerdings sehe ich im wettbewerbsrecht Problmen.

Vielleicht kann jemand helfen?

Besten dank vorab

Edwart


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

quote:
Hierbei geht es um das nutzen eines Logos, welches offiziell einen Besitzer hat (Markenanmeldung), allerdings durch diesen [color=red]für die Nutzung freigegeben[/color] ist.


Eine Nutzungsberechtigung der Personalausweis-Marke besteht nur auf vertraglicher Grundlage:

quote:
Die Nutzungsrechte der Wortbildmarke Der neue Personalausweis mit allen hier abgebildeten Grafiken, Bildern und Richtlinien sind dem BMI, den akkreditierten Diensteanbietern sowie den offiziellen Partnern des Anwendungstests vorbehalten. Die zugrunde liegenden Bestimmungen für die Markenverwendung werden vertraglich geregelt.


quote:
Angenommen ein Onlineshop-Anbieter ausschließlich für speziellen Personalausweis-Bedarf (Hard – bzw. Software) existiert und dieser nutzt [color=red]für seine Shop-Logo[/color] das Personalausweis-Logo, sprich das Personalausweis-Logo wäre ein Teil des Onlineshop-Logos


Eine Nutzung als Bestandteil eines Unternehmens-Kennzeichens wäre genehmigungsbedürftig.

Dagegen wäre zu prüfen, inwiefern die Markenzeichenbenutzung nicht untersagt werden könnte, § 23 Markeng, wenn sie als Angabe über Zweck und Bestimmung des EIGENEN Warenangebots ( Hard- und Software für "DEN NEUEN PERSONALAUSWEIS" ) benutzt würde.

RK

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