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Nur begrenzter Notdienst streikender Polizisten in Berlin
Seite 1 - AFP vom 06.05.2008

Nur begrenzter Notdienst streikender Polizisten in Berlin

Arbeitsgericht gibt Gewerkschaften recht

In den Tarifauseinandersetzungen für die Polizei und Ordnungsämter in Berlin haben die Gewerkschaften einen jursitischen Erfolg errungen. Wie am Dienstag das Arbeitsgericht Berlin entschied, darf der Berliner Polizeipräsident streikende Polizisten nur eingeschränkt zu Notdiensten heranziehen. (Az: 58 Ga 6986/08 und 6988/08)

Nach früheren Warnstreiks hatten die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Berlin ab dem 30. April zu einem unbefristeten Streik beim Objektschutz und der Gefangenenbewachung aufgerufen. Dabei orientierten sich die Gewerkschaften an einer Notdienstvereinbarung, die sie anlässlich der Warnstreiks im Februar mit dem Polizeipräsidium getroffen hatten. Dagegen wollte der Polizeipräsident die streikenden Polizisten auch zu weitergehenden Diensten heranziehen.

Wie nun das Arbeitsgericht Berlin entschied, muss er hierfür aber auf beamtete Polizisten ohne Streikrecht zurückgreifen. Das Gericht bestätigte damit eine auf Antrag der Gewerkschaften erlassene einstweilige Verfügung vom 28. April.

6. Mai 2008 - 16.47 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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