Nur Kirchliche Heirat -ohne Standesamtliche Heirat

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
lebraska
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)
Nur Kirchliche Heirat -ohne Standesamtliche Heirat

Nehmen wir an, es heiratet jemand lediglich kirchlich. Bei katholischen Partnern ist dies ja möglich - darf das Parr sich dann "verheiratet" nennen, oder ist "verheiratet" ein begriff der nur durch die standesamtliche Trauung wirksam wird?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo lebraska,

auch ohne Standesamtliche Trauung ist die Ehe seit 2009 rechtskräftig.

Schaust Du hier:

http://www.theology.de/kirche/amtshandlungen/trauung/kirchlichetrauungohnestandesamt.php

LG nero



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#2
 Von 
lebraska
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für den Link - Ich kenne ihn...

mir geht es nicht um die Rechtskraft. Mir geht es darum ob jemand der nur kirchlich getraut ist sich als verheiratet ausgeben darf.

Oder ist das Wort verheiratet nur standesamtlich getrauten Paaren vorbehalten???

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>auch ohne Standesamtliche Trauung ist die Ehe seit 2009 rechtskräftig. <hr size=1 noshade>

Das ist falsch.
Steht auch witzigerweise in dem von nero verlinkten Beitrag ...



Eine nicht vor dem Standesamt geschlossene Ehe hat grundsätzlich keine Rechtswirkungen, ist per gestzlicher Definition auch keine Ehe. Eine rechtswirksame Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass sie vor dem Standesbeamten erklärt wird, sieh § 1310 BGB .



quote:<hr size=1 noshade>der ist "verheiratet" ein begriff der nur durch die standesamtliche Trauung wirksam wird? <hr size=1 noshade>

Nein, auch wer sich nur kirchlich trauen lässt ist verheiratet.

Genau wie man seinen aktuellen Lebenabschnittgefährten als seinen Mann/seine Frau bezeichnen darf, auch wenn man weder kirchlich noch standesamtlich getraut wurde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)


Einfach ausgedrückt, können Sie sicher jedem Dritten gegenüber angeben, Sie wären verheiratet.

Geben Sie aber irgendwo, wo diese Aussage rechtliche Wirkung haben kann, wie bei Mietverträgen, Arbeitsverhältnissen, Anträgen auf Sozialleistungen etc. an, Sie wären verheiratet, kann das Konsequenzen haben, weil die Aussage nach dem BGB nicht zutrifft.


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