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Nur-Flug über Veranstalter Flughafenwechsel

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>Nur-Flug über Veranstalter Flughafenwechsel

Da der Flug wenige Tage nach der Buchung nicht mehr auftauchte (vorher war er über mehrere Veranstalter buchbar) denke ich dass er tatsächlich gestrichen wurde.

Ich denke auch dass ich einen Vertrag mit FTI habe und die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber einem deutschen Veranstalter viel leichter ist als 100 Euro in Bulgarien einzuklagen...

Viele Grüsse

sun


von sun38 am 08.08.2012 15:29
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Nur-Flug über Veranstalter Flughafenwechsel
quote:
Ich denke auch dass ich einen Vertrag mit FTI habe und die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber einem deutschen Veranstalter viel leichter ist als 100 Euro in Bulgarien einzuklagen...

Wieso in Bulgarien klagen?
Die Klage reicht man beim Amtsgericht ein, welches für den Flughafen Köln/Bonn zuständig ist. Zugestellt wird die Klage dann an den Hauptsitz der Airline in Bulgarien. Verhandelt wird nach deutschem Recht. Das macht die EU Fluggastverordnung möglich.

FTI ist hier der falsche Verfahrensgegner. Die vollständige Rückzahlung des Ticketpreises gemäß der EU Fluggastverordnung kann man bei FTI nicht durchsetzen.
Mehr noch: Wenn man FTI verklagt, dann könnte es wirklich so sein, dass die Rechtssprechung bei dem Sachverhalt keine vollständige Erstattung vorsieht. Das Risiko zu verlieren, ist hier viel größer.

quote:
Da der Flug wenige Tage nach der Buchung nicht mehr auftauchte (vorher war er über mehrere Veranstalter buchbar) denke ich dass er tatsächlich gestrichen wurde.

Also gab es keine Mitteilung über die Annulierung?
quote:

Auch kommt es letztendlich wohl darauf an, wer hat den Flug annulliert - die Fluggesellschaft oder hat der RV den Vollcharter ganz einfach gestrichen.

Air Via ist zwar die ausfuehrende Fluggesellschaft, hat aber sicher keinen Einfluss darauf, wenn ein kompletter Umlauf durch den RV gestrichen wird.

Die EU Fluggastverordnung ist doch in diesem Punkt sehr eindeutig.
quote:
Artikel 2 Begriffsbestimmungen

b) "ausführendes Luftfahrtunternehmen" ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen - juristisch oder natürlichen - Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt;

Es kann dem Fluggast völlig egal sein, wieso oder wer einen Flug gestrichen hat (z.B. Höhere Gewalt). Das Anrecht auf die vollständige Rückerstattung des Flugpreises bleibt bestehen. Die ausführende Luftfahrtunternehmen muss leisten.



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von Steffen Meier am 09.08.2012 11:14
Status: Unsterblich (888 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 23 User(n) bewertet)

Nur-Flug über Veranstalter Flughafenwechsel
Ich habe folgende Bestätigungen erhalten, immer nur von einem Reisebüro (übrigens ein anderes als die Webseite über die die Buchung erfolgte):
quote:

wir bedanken uns für Ihre Buchung und bestätigen Ihnen die unten aufgeführten Leistungen im Namen der
Reiseveranstalter nach deren Reise- und Geschäftsbedingungen.
1. Leistungsträger: FTI Touristik GmbH
Buchungscode: xxxxxxx
Flugstrecke/-zeiten: 05.09.2012 Köln/Bonn - Bourgas/Burgas 18:10-21:55 VIM304
12.09.2012 Bourgas/Burgas - Köln/Bonn 15:30-17:20 VIM303

Als "Leistungsträger" ist also FTI angegeben.

Dank kam die Änderung:

quote:

...soeben erhielten wir von Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft die Nachricht, dass sich Ihre Flugdaten geändert haben.

Die gebuchten Flüge Köln - Bourgas - Köln wurden leider seitens der Airline ersatzlos gestrichen.

Ihre neuen Flugdaten lauten wie folgt:

Hinflug
05.09.12 Düsseldorf - Bourgas VIM310 15:40 - 19:25Uhr
Rückflug
12.09.12 Bourgas - Düsseldorf VIM371 04:45 - 06:40Uhr

Der Reisepreis bleibt gleich. Sie erhalten zusätzlich eine Erstattung von 15,00 € pro Person und Strecke, die in der Buchung gutgeschrieben wird.

Dem habe ich dann per Mail widersprochen und um Stornierung gebeten. Darauf kam die Stornierungsbestätigung mit den Stornokosten von 30% zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro für das Reisebüro.

VG

sun




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von sun38 am 09.08.2012 11:46
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Nur-Flug über Veranstalter Flughafenwechsel
quote:
Die gebuchten Flüge Köln - Bourgas - Köln wurden leider seitens der Airline ersatzlos gestrichen.

Das ist eindeutig eine Annulierung. GUT

quote:
Dem habe ich dann per Mail widersprochen und um Stornierung gebeten.

Besser wäre gewesen zu schreiben, die Ticketkosten erstattet zu bekommen. Grundsätzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Richter dem Fluggast hier einen Strick drauszieht.
quote:

Darauf kam die Stornierungsbestätigung mit den Stornokosten von 30% zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro für das Reisebüro.

Naja, 25% wurden schon abgebucht?
Jedenfalls hat FTI nicht das Recht, mehr Geld für die Stornogebühren abzubuchen. Etwaige Abbuchungen können über ein Chargeback-Verfahren zurückgebucht werden.

Der sicherere Weg die 25% Anzahlung zurückzubekommen, wäre sich auf die EU Fluggastverordnung zu beziehen und die Forderung bei AIR VIA durchzusetzen.
FTI kann mit Hilfe der EU Fluggastverordnung nicht erfolgreich verklagt werden.

quote:
Als "Leistungsträger" ist also FTI angegeben.
Hinflug
05.09.12 Düsseldorf - Bourgas VIM310 15:40 - 19:25Uhr


Letztendlich steht dort eine Flugnummer. VIM ist der ICAO Code für AIR VIA. Hier wird man nicht argumentieren können, dass FTI das ausführende Flugunternehmen ist.


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" "


von Steffen Meier am 09.08.2012 15:38
Status: Unsterblich (888 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 23 User(n) bewertet)

>Nur-Flug über Veranstalter Flughafenwechsel
Wie ging die Sache jetzt weiter?

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von Steffen Meier am 13.08.2012 12:10
Status: Unsterblich (888 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 23 User(n) bewertet)

Nur-Flug über Veranstalter Flughafenwechsel
Sorry für die Verspätung, ich war ein paar Tage unterwegs.

Das Reisebüro hat inzwischen auf die 25 Euro Bearbeitungsgebühr verzichtet, vielleicht mache ich dazu mal einen eigenen Thread auf. Da werden nämlich Daten einfach an andere Firmen weitergegeben obwohl dies in den AGBs ausgeschlossen ist.

Aber zum Thema. Ich habe den Flug inzwischen bei Alltours neu gebucht, zuvor (vor der Stornierung) hatte ich versucht den Rückflug bei FTI umzubuchen, was aber ja abgelehnt wurde. Neue Zeiten sind: DUS-BOJ 08:50-12:50/ST7112 R: BOJ-DUS 20:45-22:55/ST7113.

Demnächst werde ich dann einen Brief an FTI schreiben mit der Bitte um Erstattung der Stornokosten. Das Reisebüro sagt ich müsse mich da direkt an den Veranstalter wenden.

Muss ich eigentlich irgendwelche Fristen beachten?

Viele Grüsse

sun

-- Editiert sun38 am 15.08.2012 15:39


von sun38 am 15.08.2012 15:39
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Nur-Flug über Veranstalter Flughafenwechsel
Liebe sun38! Es ist sehr wichtig, dass sie sich klar und präzise ausdrücken. Ansonsten sind manche Hinweise hier für die Katz.


quote:
Gemäß der EU Fluggastverordnung wäre es nicht eindeutig Demnächst werde ich dann einen Brief an FTI schreiben mit der Bitte um Erstattung der Stornokosten.

Stornokosten? Wurden diese Stornokosten von der Kreditkarte abgebucht? Falls ja, dann ist die kartenausgebene Bank der richtige Ansprechpartner. Über ein Chargeback-Verfahren kann das Geld zurückgeholt werden.

quote:
Das Reisebüro sagt ich müsse mich da direkt an den Veranstalter wenden.

Aha, jetzt ist auch noch ein Reisebüro im Spiel. Die Info ist natürlich falsch. Ansprechpartner ist die ausführende Fluggesellschaft.
FTI kann nur in Regress genommen, wenn es unerlaubterweise Stornokosten selbst eingezogen hat.

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von Steffen Meier am 16.08.2012 16:12
Status: Unsterblich (888 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 23 User(n) bewertet)

Nur-Flug über Veranstalter Flughafenwechsel
Hmm, anscheinend habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, also nochmal in Kurzform.

Ich habe über ein Internet-Reisebüro eine Nur-Flug-Reise bei FTI gebucht, CGN-BOJ-CGN mit VM und "schönen" Flugzeiten (Abflug jeweils nachmittags).

Kurz danach kam vom Reisebüro die Mitteilung dass der Flug seitens der Airline ersatzlos gestrichen ist. Es erfolgte eine Umbuchung auf DUS-BOJ-DUS am selben Tag, Rückflug aber um 4:30 morgens.

Ich habe beim Reisebüro um Umbuchung des Rückfluges auf einen Flug am Vorabend gebeten. Das RB hat bei FTI nachgefragt. Nach einigen Tagen kam (nach Ablehnung durch FTI) eine Absage dieses Wunsches.

Daraufhin habe ich die Reise beim RB storniert.
Es kam eine Stornorechnung. Die Anzahlung wurde von FTI der Kreditkarte belastet.

Ich hoffe das hilft...

VG

sun


von sun38 am 16.08.2012 22:58
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Nur-Flug über Veranstalter Flughafenwechsel
quote:
Daraufhin habe ich die Reise beim RB storniert.

Wie wurde die Stornierung denn formuliert?

quote:
Es kam eine Stornorechnung. Die Anzahlung wurde von FTI der Kreditkarte belastet.

d.h. zunächst gab es eine Abbuchung der Anzahlung. Erst viel später kam (nach der Annulierung) kam die Stornorechnung.

Es bleibt dabei. Das Geld ist von Air Via zurückzufordern.

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von Steffen Meier am 17.08.2012 01:51
Status: Unsterblich (888 Beiträge)
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