Nur 15,- EUR Schadensersatz bei illegalem Filsharing?

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Ja! Jedenfalls entschied so das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 8. Oktober 2010 (Aktenzeichen 308 O 710/09) .

Und dies obwohl festgestellt wurde, dass der beklagte Sechzehnjährige zwei Musikdateien in einer Internettauschbörse freigegeben hat. Die Inhaber der Tonträgerherstellerrechte hatten beantragt, den Beklagten auf 300,- EUR Schadensersatz pro Titel zu verurteilen. Das Landgericht hielt jedoch einen Schadensersatz in Höhe von lediglich 15,- EUR pro Titel für ausreichend.

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Begründet wurde dies damit, dass die Tonaufnahmen schon mehrere Jahre alt waren. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Vater des Sechzehnjährigen lehnte das Gericht ab. Der Vater sei zwar Störer, ein Störer hafte aber nicht auf Schadensersatz.

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