Notwendige Türöffnung - wer muss zahlen?

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Claas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Notwendige Türöffnung - wer muss zahlen?

Hallo!

Bei uns ist vorhin folgendes passiert: Ich war im Bad, die Tür war geschlossen (nicht abgeschlossen), und als ich wieder rausgehen wollte drehte sich der Türgriff nur noch frei um 360°, irgendwas war drin im Schloß abgebrochen. Ich bekam also die Badezimmertür von innen nicht mehr auf. Meine Freundin hat ne Weile probiert, das Teil von aussen irgendwie auf zu machen, hat aber nix gebracht. Dann hat unser Nachbar auch bestimmt ne halbe Stunde dran rumprobiert - von EC-Karte bis Schraubenzieher.. alles vergebens.
Im Endeffekt mussten wir dann den Schlüsseldienst anrufen (um 22:30), der kam nach ner halben Stunde, und hat die Tür in 2 Minuten aufgehabt... naja, Profis halt.

Bezahlt ham wir dafür knappe 130 Euro, und darum gehts mit jetzt - da ja kein eigenes Verschulden meinerseits vorlag, will ich eigentlich morgen bei unserer Verwaltung anrufen, und mir das Geld zurückholen. Der Handwerker meinte aber, das würde unter die mieterliche Instandhaltungspflicht fallen, da hätt ich keine guten Chancen auf ne Rückzahlung. Der ****** ist ja, das wir erst seit 3 Monaten hier wohnen, somit sicherlich bis dahin´keinen großen Einfluss auf die "Instandhaltung" dieser Tür haben konnten. Deshalb hoffe ich im schlimmsten Fall wenigstens auf Kulanz seitens unserer Verwaltung...

Also, kurz und knapp - wer muss hier rein blechen?

Danke schonmal für Eure Antworten!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag Kleinreparaturen mit einer festgelegten Obergrenze zur Pflicht des Mieters gehören sieht es schlecht aus. Ansonsten ist es den Versuch wert sich das Geld vom Vermieter zurückzuholen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
die 130 EUR als Einzelreperatur erscheinen mir etwas zu hoch, meines Wissens sind so 125 EUR die Obergrenze für Bagatellreperaturen, das müsste aber im Mietvertrag stehen.
Muß den auch das Schloß erneuert werden ? Das würde die Rechnung ja noch erhöhen, in der Frage klang es so, als ob die reine Türöffnung schon 130 EUR gekostet hat.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Claas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, also die Türöffnung allein hat 129,92 gekostet. Scheint nach 22 Uhr in Hamburg nur einen Schlüsselnotdienst zu geben, und der lässt sich das halt gut bezahlen. What ever...

Hab zumindest gerade mit unserer Verwaltung telefoniert, und die Frau da meinte, sie sieht keine Probleme. Das heisst: Die Verwaltung übernimmt alle Kosten, die über unserem vertraglich festgelegten Eigenanteil an Reparaturen liegt (der beträgt 80 Euro pro Reperatur, aber maximal 160 im Jahr).

Ich werd also morgen in den Baumarkt fahren, ein neues Schloss kaufen, das einbauen, und dann die beiden Rechnungen an unsere Verwaltung schicken, mit der Bitte um Übernahme aller Kosten die über besagten 80 Euro liegen. Hoffe das klappt dann auch...


Danke allen hier für die prompten Antworten!

Gruß aus der Hansestadt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Üblicherweise muss man aber nur die Kosten bis zur Vereinbarten Höchstgrenze tragen, wenn die Gesamtkosten nicht höher liegen. Ist die Reperatur teurer, muss der Vermieter alls zahlen.
Siehe:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Mietvertrag/ma1-12.htm

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zustimmung !!!
Du musst nur Reperaturen selbst tragen, die über 80 EUR liegen, dise 80 EUR sind keine "Selbstbeteiligung" sondern der Höchstwert, den Du begleichen müsstest. Liegt die Rechnung bei 80,01 EUR geht sie Dich gar nichts mehr an.
Sonst könnt der VM ja auch wenn er das Dach neu mahcne lässt von jedem Mieter die 80 EUR kassieren.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen