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Notwehr umfasst versehentliche Tötung des Angreifers - 1/1
AFP vom 30.6.2004   3112 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Notwehr umfasst versehentliche Tötung des Angreifers

- BGH spricht Polizisten von fahrlässiger Tötung frei

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch den Freispruch eines Polizisten bestätigt, der im Juli 2002 in Thüringen einen alkoholisierten Angreifer versehentlich erschossen hatte. Der Einsatz der Pistole sei aus Notwehr gerechtfertigt gewesen, urteilte der BGH. Dies schließe die versehentliche Tötung des Angreifers mit ein. (Az: 2 StR 82/04)




Das Opfer B. wollte morgens gegen 4.20 Uhr aus einem Automaten Zigaretten ziehen. Weil der Automat das Geld annahm, aber keine Zigaretten herausgab, schlugen der Mann und sein Begleiter mit herumliegenden Gehwegplatten auf den Automaten ein. Wegen des Lärms alarmierten Anwohner die Polizei. Bei dem Versuch, die beiden Männer festzunehmen, entwand sich B. dem Griff des mit einer Kollegin angerückten Polizeiobermeisters. Er floh und warf mit etwa drei Kilogramm schweren Pflastersteinen; der zweite Wurf verfehlte den Kopf des damals 30-jährigen Polizisten nur knapp. Als B. sich bückte, um einen weiteren Stein aufzuheben, wollte der Beamte ihn durch einen Schuss in die Beine davon abhalten. Die Pistole verriss jedoch nach oben und die Kugel traf die Hauptschlagader des gebückten B. im Rücken. B. verblutete innerhalb kürzester Zeit.

Das Landgericht Mühlhausen sprach den Polizeiobermeister wegen Notwehr vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wies der BGH nun zurück: Angesichts der lebensgefährlichen Steinwürfe habe der Polizist seine Pistole einsetzen und auf die Beine schießen dürfen. Die nur geringe Abweichung des Schusses gehöre zum "typischen Risiko", das mit jeder Notwehrhandlung verbunden sei. Die versehentliche Tötung werde daher von der gerechtfertigten Notwehrhandlung mit umfasst.

30. Juni 2004 - 13.27 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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