Notverwalter

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Notverwalter

Hallo,
werde am Montag nen Notverwalter beantragen gehen per Anwalt.
Kann mir einer sagen wie lange es dauert bis dies durchgeht ?
Greifen tut in diesem Fall der §26 ABS3 des WEG, da es keinen Verwalter im Haus gibt

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jochen.1
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,

bei uns wurde der Verwalter nach ca. 2 Monaten über das Gericht bestellt.
Evtl. kommt noch die Zeit dazu, in der er sich ein Bild machen muß, bis ENDLICH die erste Versammlung anberaumt wird, in der auch endlich wichtige Beschlüsse gefasst werden können.
Bei uns war das dann auch noch einer, der "GEMÜTLICH" ist....

Jochen

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#2
 Von 
Lares
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Popay,
Hallo Jochen,
für was einen Notverwalter ? Nach WEG § 24 Abs 3 kann der Beirat zu einer Versammlung einladen; auf die Tagesordnung Verwalterwahl drauf und in der Versammlung einen neuen Verwalter wählen lassen.
So einfach ist das.
Sucht Euch doch gleich einen Verwalter unter http://www.wohnungsverwalter.de
Der managt das ganze für Euch.

Gruß Lares

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jochen.1
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

O Lares...

das ist sowas bei "Normalen" Bauten...

bei mir ging es um "steckengebliegben" durch Eigentümervorversammlung gewählten Verwalter, der durch einen noch nicht bestätigten rückabgewickelten Vertrag eines (vielleicht-) Eigentümers vor Gericht abgelehnten Verwalter, der dann durch Ansicht des Richters eben von Gericht bestimmt werden musste...
Kurz gesagt - ALLES S.......!
Und das bis heute...

Gruss
Jochen

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