Notfallsanitätergesetz verfassungsgemäß

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Ergänzungsprüfungen zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit jetzt veröffentlichter Entscheidung vom 10. Juli 2015 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Notfallsanitätergsetz (NotSanG) nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hatte sich dagegen gewandt, dass er als Rettungsassistent nicht automatisch zum Notfallsanitäter übergeleitet wird, sondern zumindest eine Ergänzungsprüfung ablegen muss.

Er rügte dies als nicht verfassungsgemäß, konkret werde er dadurch verfassungswidrig ungleich behandelt. Schliesslich dürften Lehrkräfte an Rettungsdienstschulen weiter unterrichten, auch seien früher Altenpfleger bei Reform der Berufsausbildung übergeleitet worden.

Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass die Ergänzungsprüfungen zum Schutz des besonders wichtigen Gemeinschaftsguts „Gesundheitsschutz“ gerechtfertigt seien. Auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung liege nicht vor. Insbesondere aufgrund des regelmäßigen Einsatzes in Notfallsituationen seien gesteigerte Anforderungen gegenüber anderen Gesundheitsfachberufen gerechtfertigt.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2015,  1 BvR 2853/13

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