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Notebook von Bei-Eltern-Wohnendem - wer zahlt?

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Notebook von Bei-Eltern-Wohnendem - wer zahlt?

Matthias (volljährig, studiert Theaterwissenschaften) wohnt bei seinen Eltern und hat ein Notebook. Die Eltern zahlen selbstverständlich GEZ.

Matthias ist mit Anke zusammen, die aufgrund selben Studiums im Ort eine kleine Wohnung gemietet hat. Jene dient mehr als Schlafraum mit Bett, Schrank, Schreibtisch, aber ohne PC, Fernseher etc. pp.
Sie hat lediglich ein uraltes klobiges Handy (Funktionen v.a. Telefon + SMS)

Weil Anke keine gebührenpflichtigen Geräte hat, zahlt sie auch keine GEZ.

Matthias ist mit seinem Notebook in besagter 1-Zimmer-Wohnung von Anke, als ein GEZ-Mensch klingelt. Sie erklärt, dass sie keine Geräte hat. Allerdings sieht der GEZ Mensch das Notebook und beharrt auf die Gebühren-Pflicht.

Matthias erklärt, dass es sich um sein Notebook handelt.

Wer müsste nun zahlen? Anke? Oder Matthias? Oder wird das durch die GEZ-Zahlung von Matthias' Eltern abgedeckt?

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-- Editiert am 16.04.2011 21:01


von Katanaka am 16.04.2011 21:00
Status: Legende (284 Beiträge)
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>Notebook von Bei-Eltern-Wohnendem - wer zahlt?
Da Matthias offensichtlich ein neuartiges Rundfunkgerät bereithält, ist er zahlungspflichtig.


Wohnt Matthias in der Wohnung der Freundin?
Ist Matthias in der Wohnung der Freundin gemeldet?

Falls nicht, kennt der GEZ Typ den Namen und dir korrekte Anschrift von Matthias?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 17.04.2011 02:03
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Notebook von Bei-Eltern-Wohnendem - wer zahlt?
Hallo,

was hat denn der GEZ-Mann in der Wohnung Deiner Freundin zu suchen? Selbst schuld, wenn ihr solche Typen in die Wohnung lasst. Falls der nochmal kommt, kann ich Dir nur den Rat geben, schreib Dir seinen Namen vom Dienstausweis ab und erteile ihm dann umgehend Hausverbot.

Wenn das jeder so machen würde, gäbe es bald solche Schnüffler nicht mehr.


von Computerladen am 17.04.2011 10:05
Status: Stift (45 Beiträge)
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>Notebook von Bei-Eltern-Wohnendem - wer zahlt?
Hallo,

@HvS, nein, weder Matthias wohnt dort, noch ist er dort gemeldet. Zwar hält er sich dort oft auf, allerdings ist er weiterhin bei den Eltern gemeldet.
Die Anschrift sollte er nicht kennen, derartiges kam m.W. nach nicht zur Sprache. Der GEZ-Mensch meinte nur, dass er nun die Anmeldung einfach durchführen werde.

Anke meinte zu mir, sie würde einfach widersprechen wollen, was genügen sollte, da sie nie irgendwo etwas unterschrieben hat.

@CL,
kann Dir grundlegend nur zustimmen. Ich rate auch prinzipiell jedem davon ab, auch nur irgendwen (ob GEZ oder nicht) unangekündigt und ungerechtfertigt in die Wohnung zu lassen (Grund-Paranoia).
Geht hier aber auch nicht um mich, sondern um mit mir ein befreundetes Pärchen, bei dem das Kind nun eben schon in den Brunnen gefallen ist.

Falls es Dich beruhigt: Ich werde einen Teufel tun, fremde Menschen in meinen eigenen vier Wände zu lassen ;-)

Viele Grüße,
Katanaka

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-- Editiert am 17.04.2011 12:08


von Katanaka am 17.04.2011 12:06
Status: Legende (284 Beiträge)
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>Notebook von Bei-Eltern-Wohnendem - wer zahlt?
Wenn Anke keine Geräte hat, dann kann sie auch erfolgreich widersprechen.

Für die Geräte anderer ist sie nicht verantwortlich, wenn diese die mitbringen.





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von Harry van Sell am 17.04.2011 22:35
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Notebook von Bei-Eltern-Wohnendem - wer zahlt?
mal davon abgesehen alleine nur ein notebook alleine verpflichtet nicht zum gez zahlen. mein notebook ist auch erst 2 jahre alt und hat kein tv tuner bzw radioempfänger . vieleicht nutzt du das notebook nur um briefe zu schreiben oder ähnlich. das ist dann kein empfangbereites teil.

schreib den das so und fertig. den rest müssen die beweisen, kommt irgendwas, immer wiedersprechen. fertig. vor gericht müßten die das beweisen. das werden die nicht können, es sei den gott ist auch ein gez beauftragter... wohl kaum, also, lass ihn reden, der hat auch die hosen voll das er übernächstes jahr arbeitslos wird.



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Im ewigen Gedenken."


von guest-12320.10.2011 11:52:26 am 03.06.2011 23:45
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>Notebook von Bei-Eltern-Wohnendem - wer zahlt?
quote:
mal davon abgesehen alleine nur ein notebook alleine verpflichtet nicht zum gez zahlen. mein notebook ist auch erst 2 jahre alt und hat kein tv tuner bzw radioempfänger .

Das ist schlichtweg falsch.
Genau wie ein Handy benötigt ein Notebook weder einen seperaten TV-Tuner bzw. einen Radioempfänger.
Ein Netzwerkzugang (LAN/WLAN/WiFi/GPRS/UMTS/Bluetooth) reicht schon aus, um die Gebührenpflicht auszulösen.



quote:
vieleicht nutzt du das notebook nur um briefe zu schreiben oder ähnlich. das ist dann kein empfangbereites teil.

Das ist genauso falsch, es ist absolut irrelevant WIE man ein Gerät nutztz, solange die Möglichkeit des Empfangs gegeben ist.





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von Harry van Sell am 05.06.2011 22:11
Status: Tao (17168 Beiträge)
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