Hallo,
ich wohne in einem Mehrparteienhaus und im Erdgeschoß befindet sich ein Lokal. Die Betreiber führen sich auf, als ob ihnen das gesamte Gebäude gehört. Aktuell stellen sie den gesamten Notausgangsbereich, der von unserer Wohnung ins Freie geht und an deren Küche vorbeigeht, voll (teilweise auch mit brennbaren Materialien) und verschmutzen ihn stark.
Sowohl ich selbst, als auch meine Vermieter haben sich bereits mehrmals an die Hausverwaltung gewandt und um Entfernung der Gegenstaände und Säuberung auf Kosten des Gewerbemieters gebeten. Die Hausverwaltung weigert sich allerdings hartnäckig, aktiv zu werden.
Kann mir jemand sagen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe. Muss die Hausverwaltung aktiv werden und wo ist dies festgelegt?
Vielen Dank schon im Vorraus!
Ben
Notausgang
3. Januar 2010
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Frage vom 3. Januar 2010 | 10:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notausgang
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#1
Antwort vom 3. Januar 2010 | 14:57
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 832x hilfreich)
Verstellte Notausgänge könnten das Bauamt oder das Ordnungsamt interessieren und die Verschmutzungen die Lebensmittelaufsicht.
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