Notarvertrag bei Hausverkauf - worauf achten?

9. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
dischu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)
Notarvertrag bei Hausverkauf - worauf achten?

Hallo,
wir sind dabei unser teilw. renovierungs- und sanierungbedürftiges Haus mit Hilfe eines Maklers zu verkaufen. Ein potenzieller Käufer hat auch schon ein von uns akzeptiertes Angebot abgegeben. Dieser will jetzt mit seinem Notar einen Notarvertrag machen.
Fragen:
1. Ist es üblich, daß der Notar vom Käufer ausgewählt wird?
2. Worauf müssen wir im Vertrag achten, bzw. was muss unbedingt drin stehen?
3. Wie lange dauert der ganze Prozess cirka (ab Vertragsunterzeichnung bis Geld auf unserem Konto)?
4. Kann man Notare überprüfen oder gibts da keine schwarzen Schafe?
Freue mich über Antworten!
Dirk

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

"wir sind dabei unser teilw. renovierungs- und sanierungbedürftiges Haus mit Hilfe eines Maklers zu verkaufen."

Dann frag ich mich allerding, wofür ihr diesen Makler benötigt und bezahlt.


-- Editiert von Gaertner88 am 09.08.2004 23:51:43

31x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dischu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Gaertner88,

den Makler haben wir hauptsächlich wegen seiner vielen Kontakte genommen. Ansonsten möchten wir schon lieber selber wissen, worauf wir im Vertrag achten müssen, da Makler meines Erachtens "hauptsache Verkaufen" immer im Kopf haben. Ausserdem bezahlt man als Verkäufer nicht den Makler!
Gruß, Dirk

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1.: Käufer und Verkäufer müssen sich gemeinsam auf einen Notar einigen.

zu 2.: Gewährleistung (Auscschluss), Zahlungszeitpunkt, Übergang von Nutzen und Lasten, Notaranderkonto (?), usw. Eine vollständige Auflistung, was dabei schief gehen kann, würde den Rahmen sprengen.

zu 3.: Kommt darauf an, was man vereinbart. Typisch ist eine Zahlung bei Eintragung in das Grundbuch. So etwas dauert einige Wochen.

zu 4.: Natürlich gibt es unter den Notaren gut und schlechte. Eine offizielle Bewertungsliste gibt es aber nicht. Wenn man keine eigenen Erfahrungen hat, muss man da schon auf Bekannte aus dem eigenen Umfeld bauen. Ein schwarzes Schaf ist aber bei den Notaren selten. Wenn der Käufer den Notar ausgewählt hat (weil er ihn kennt), dann kommt tendenziell natürlich ein Vertrag im Sinne des Käufers dabei heraus.
Ich kann aber schwer einschätzen, ob der Käufer nicht sowieso in einer Lage ist, wo er einzelne Vertragspunkte diktieren kan, wenn er ansonsten damit droht, nicht zu kaufen.

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

"da Makler meines Erachtens "hauptsache Verkaufen" immer im Kopf haben. Ausserdem bezahlt man als Verkäufer nicht den Makler!"

Verkaufen... wollt ihr, also ein Pluspunkt für den Makler.

Bezahlen braucht ihr den Makler nicht.... also, noch einen Pluspunkt.

zu hh Punkt 1): Käufer und Verkäufer müssen sich gemeinsam auf einen Notar einigen.

Da hab ich mal was anderes gelesen. Es wäre besser, wenn der Käufer sich den Notar "aussucht", wenn er dann nämlich noch vom Kaufvertrag abspringt, hat er sich mit dem Notar und den entstandenen Kosten rumzuschlagen.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

@Gaertner88

Das ist zwar richtig. Aber beide Parteien müssen mit dem Notar einverstanden sein. Der Käufer hat dabei kein Vorrecht. In vielen Fällen wird der Notar auch vom Verkäufer vorgeschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Also,
soweit ich weiß gibt es Makler die von Käufer und Verkäufer kassieren, also nochmal genau lesen den das ist üblich.
2. Wird der Notar im allgemeinen im gegenseitigen einverständniß gewählt, Notare sind in aller Regel überparteilich und spielen keinem der Parteien nen Joker zu. ( bei Mißtrauen kann man immernoch nem Anwalt den Vertrag zur Prüfung vorlegen.
3. Beim Eintrag ins Grundbuch gibts normalerweiße Geld, es sei den es wird ne Auflassung eingearbeitet, die Geldübergabe wird aber im Vertrag per Datum festgehalten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Theoretisch stimmt es natürlich - der Notar muß neutral sein und darf keine der Parteien bevorzugen.

Aber kann man in der Praxis erwarten, daß Notar X, welcher als Rechtsanwalt X öfters eine der Parteien (in anderer Sache natürlich) vertreten hat, wirklich vollkommen unabhängig ist? Beispielsweise wenn es darum geht, Käufer oder Verkäufer Klauseln vorzuschlagen, die zu deren Vorteil wären?

Interessehalber gefragt: wieviel würde es kosten, wenn man den Entwurf eines notariellen Kaufvertrages von einem anderen Anwalt/Notar überprüfen läßt? Wird dieser bei der Beratung als Rechtsanwalt oder Notar tätig (ich glaube, da bestehen erhebliche Unterschiede bei den Gebühren)?

-- Editiert von Felix27 am 14.08.2004 11:42:28

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Felix27,
ein Notar ist verpflichtet, den gesamten Kaufvertrag vorzulesen und dabei auf Schwierigkeiten hinzuweisen (z.B. hatten wir damlas ein Problem mit der noch nicht geklärten Finanzierung) und welche Probleme entstehen. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen, ist er dafür haftbar zu machen, wenn daraus Probleme entstehen.
Zahlbar ist der Notar erst, wenn man den Kaufvertrag unterschrieben hat. Bei uns ist damals der erste Termin geplatzt, weil der Verkäufer eine Erbengemeinschaft war und eine Vollmacht nicht korrekt war. Wir haben nicht extra bezahlen müssen.
Wenn Sie ein schlechtes Gefühl haben, würde ich doch dem Käufer einen eigenen Notar vorschlagen.
Zahlung des Makler: Es kommt immer darauf an, was vereinbart wurde. Wir hatten z.B. die 50/50 % -Regelung. Der Verkäufer mußte dann aber doch alles übernehmen, da er etwas verschwiegen hatte (Vorbesitzer hatte sich mit Föhn in der Wanne umgebracht - bei Gespräch, was mit Vorbesitzer ist, wurde uns gesagt, wären gestorben, aber nicht in der Wohnung). Ist also immer Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Das ist ja ein interessanter Minderungsgrund - Vorbesitzer hat sich mit dem Föhn in der Badewanne entleibt, und deswegen muß der Verkäufer die ganze Maklergebühr zahlen.

Zeugt aber in der Tat von Verhandlungsgeschick. ;)

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Felix, könntest du in dieser Wanne ein gemütliches und genüssliches Schaumbad nehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Ich benutze seit vielen Jahren nur die Dusche. ;)

Außerdem, wenn es einen schon stört, müßte man doch konsequenterweise die ganze Wanne rausreißen und ersetzen lassen statt ermäßigte Maklergebühren zu verlangen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Es sehe das ja als eine Art Schadensersatz, Maklergebühren zu übernehmen war da am einfachsten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Alida und Felix27,
beim Besichtigungstermin wollten wir den Kaufpreis mindern, da das Bad renoviert werden sollte. Der Makler sagte, dass wäre doch noch gut. Dann meine Frage an ihn, bezüglich der Vorbesitzer.... - als ich dann erfuhr, was Föhnmässig passiert war, haben wir genau so argumentiert, in dieser Wanne würden wir nie liegen können (übrigens haben wir das Bad komplett sanieren lassen). Das ganze war 2 Tage vor dem Notartermin und die Erbengemeinschaft hatte Grund zu der Annahme, das wir doch nicht kaufen würden (und der Makler auch). Das Objekt war aber schon seit fast 1 Jahr zu haben.
Glück für uns, das gesparte Geld ging in eine "Dusche".

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