Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der diesjährigen ordentlichen Eigentümerversammlung
(am 23.5.) wurde turnusmäßig von unserer WEG über die Verwalter(neu)bestellung abgestimmt und ein anderer als der bisherige Verwalter zum 1.1.2018 bestellt. Die Bestellung des alten Verwalters läuft damit regulär zum 31.12.2017 aus. In unserer WEG muss nach Teilungserklärung der Verwalter der Veräußerung einer Wohnung zustimmen. Die Unterschriften unter das Protokoll werden daher notariell beglaubigt.
Ist das folgende Vorgehen ratsam und rechtlich korrekt aus ihrer Sicht?
1) Notartermin zur Unterzeichnung des Bestellprotokoll mit Beglaubigung der Unterschriften.
Zu diesem Termin würden wir gern als Bestandteil des zu beglaubigenden Protokolls mitbringen:
- nicht unterschriebenes, endgültig verhandeltes Vertragsangebot des neuen Verwalters weil darauf Bezug genommen wird im Bestellbeschluss; das Angebot war mit der Einladung zur Versammlung verschickt worden).
- Annahme der Bestellung (ausgedruckte E-Mail der neuen Verwaltung). Ein Vertreter der neuen Verwaltung war zwar nach der Wahl nicht mehr anwesend hat aber vorher seine Bereitschaft zur Annahme der Bestellung vor der Versammlung erklärt.
2) Versand des Protokolls an alle Eigentümer
Vielen Dank im voraus!
Notartermin Verwalterbestellung
1. Juni 2017
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Frage vom 1. Juni 2017 | 22:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Notartermin Verwalterbestellung
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#1
Antwort vom 2. Juni 2017 | 09:39
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2382x hilfreich)
Braucht es m.E. in diesem Umfang nicht.
Mitzubringen sind:
das Original-Protokoll mit den Unterschriften.
Die unterzeichnenden Personen persönlich.
Ausweisdokumente der unterzeichnenden Personen.
Vertrag und Annahmeerklärung interessieren den Notar für gewöhnlich nicht.
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