Notarkosten bei erschlossenem und unerschlossenem Grundstück gleich hoch?

28. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
briller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten bei erschlossenem und unerschlossenem Grundstück gleich hoch?

Hallo Zusammen,

wir haben die Möglichkeit bei uns in der Gemeinde ein Grundstück zu erwerben. Das Baugebiet ist bisher noch nicht erschlossen, dass soll aber in den nächsten 1-2 Wochen passieren. Laut Plan der Gemeinde würde logischerweise dann auch eine erste Abschlagszahlung für die Erschließung nötig sein.

Unser potenzieller Verkäufer meinte, dass wir den Verkauf noch VOR der Erschließung durchführen sollten, um Notarkosten (Eintragung und Grunderwerbssteuer) zu sparen. Denn diese würden sich am Kaufpreis orientieren.

Ist dies tatsächlich so? Oder sind die Erschließungskosten immer Bestandteil bei der Notareintragung bzw. bei den Notarkosten?

Vielen Dank für eine hoffentlich schnelle Antwort!


-- Editier von briller am 28.09.2016 17:24

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

die Notarkosten orientieren sich am Geschäftswert der Beurkundung. Die Bestimmungen finden sich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dies enthält eine Tabelle, welche die Notargebühren in Abhängigkeit zum Geschäftswert aufzeigt. Der Geschäftswert entspricht dabei dem wirtschaftlichen Wert der Beurkundung.

Bei Grundstücksgeschäften wird oft der Kaufpreis als Anhaltspunkt für den Geschäftswert genommen. Insofern könnte zutreffen, dass der Geschäftswert eines erschlossenen Grundstückes höher ist. Bei Immobiliengeschäften sollten Sie mit ca. 1,5 - 2,0 % des Kaufpreises für Notar- und Gerichtskosten Kalkulieren.

Deutlicher wird die Differenz bei der Grunderwerbssteuer. Je nach Bundesland beträgt diese bis 7% vom Kaufpreis. Für die Feststellung der Grunderwerbssteuer geht das Finanzamt immer vom Kaufpreis aus (gleich ob erschlossen oder nicht). Hier ließe sich bei einem Kaufvertrag vor Erschließung wirklich etwas sparen.

Insgesamt sollten Sie mit etwa 10% Kaufnebenkosten zum Kaufpreis kalkulieren.

Die Notarkosten sind übrigens nicht statisch. Je nachdem, was der Notar abwickeln soll, Grundschuldeintragung, Kommunikation mit Banken, Kaufgeldzahlung und Empfang über Notarianderkonto usw. können zu den Regelsätzen zusätzliche Kosten des Notars entstehen. Diese sind im Hinblick auf den Kaufgegenstand i. d. R. unbeachtlich.

Aber: Hätten Sie ein "erschlossenes" Grundstück gekauft, und würde nach dem Kauf irgend ein Umstand die Erschließung verhindern oder auf Sie deshalb noch Kosten zukommen, könnten Sie dafür den Verkäufer in Anspruch nehmen. Bei Unmöglichkeit der Erschließung sogar vom Kaufvertrag zurücktreten (Rückabwicklung). Das wäre beim Kauf eines unerschlossenen Grundstückes nicht möglich.

Zusätzlich ist fraglich, was in Ihrem Fall unter "Erschließung" zu verstehen ist: Wasserleitung am Grundstück? Kanalanschluss am Grundstück? Stromanschluss am Grundstück? Evtl. Erdgasanschluss am Grundstück? - Am Grundstück: Grundstücksgrenze oder irgendwo in der Straße? Straße: Erschließung durch Baustraße oder bereits ausgebaute Zuwegung?

Schauen Sie hin, welche Kosten für div. Hausanschlüusse, bzw. Kosten für Anschlüsse bis an die Grundstücksgrenze noch auf Sie zukommen könnten. Gerade bei Grundstücken in Hanglage würde ich zweimal hinsehen (evtl. Pumpen der Fäkalien, wenn der Kanal nicht tief genug liegt usw.).

Ihre konkrete Situation kenne ich nicht. Aber das Ersparen wollen einiger Euros für den Notar und einem ordentlichen, umfassenden Vertrag könnte am Ende recht teuer werden.

Mit freundlichem Gruß



Signatur:

Blaki

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

:respekt:

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

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