Notarkosten bei Bauträgergeschäft

22. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
go417342-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Notarkosten bei Bauträgergeschäft

Hallo,

hoffe bin hier mit meiner Frage richtig. Wir bauen mit einem Bauträger ein neues Einfamilienhaus und erwerben über diesen auch unser Grundstück.
Nun steht der Notartermin für den Grundstückskauf und sind mir ein paar Dinge unklar.
Die Notarkosten beziehen sich ja immer prozentual (nach GNotKg) auf den Kaufpreis. Ist dieser Preis immer das Grundstück oder in unserem Fall Grundstück und Haus?
Es entstehen weiterhin Kosten für die Eintragung der Grundschuld. Spielt hierbei die Höhe der Grundschuld eine Rolle? Zur Grundschuld zählt sicherlich auch ein ggf. vorhandener KfW Kredit, oder? Wäre auch dankbar über ein grobes fiktives Rechenbeispiel.

Danke
Sebastian

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wenn Grundstück und Haus gemeinsam vom selben Bauträger gekauft wird berechnen sich i.d.R. die Notarkosten auf den Gesamtpreis. Für die Kosten der Grundschuldeintragung ist die Höhe dieser maßgebend. Ein KfW-Kredit zählt natürlich auch da mit rein, sofern der grundbuchlich besichert ist (wovon auszugehen ist).
Es gibt diverse Rechner dafür im Netz
www.interhyp.de/notar-grundbuchkostenrechner

Beispiel: Kaufpreis 250TEUR und Grundschuld 200TEUR

Notargebühren
Beurkundung des Kaufvertrags
1.070,00 €
Vollzug des Geschäfts
267,50 €
Sonstige betreuende Tätigkeit
267,50 €
Beurkundung der Grundschuld/Hypothek
435,00 €
Zwischensumme
2.040,00 €
zzgl. 19% MwSt.
387,60 €
Summe Notargebühren
2.427,60 €

Grundbuchgebühren
Auflassungsvormerkung
267,50 €
Umschreibung Eigentümer
535,00 €
Eintragung Hypothek/Grundschuld
435,00 €
Summe Grundbuchkosten
1.237,50 €

Kalkulatorische Gesamtkosten
3.665,10 €

-- Editiert von Paragrafenreiter am 23.06.2015 07:40

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go417342-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort und das Rechenbeispiel.
Es ist in der Tat so, dass sich die Kosten auf Haus + Grundstück beziehen, sofern beides aus einer Hand kommt. Hat sich auch beim Notar nochmal bestätigt. Dadurch sind natürlich Notarkosten und Grunderwerbssteuer teurer, als beim alleinigen Grundstückskauf, dafür spart man wiederum Maklerprovision. Hat wohl alles Vor- und Nachteile.

Viele Grüße

3x Hilfreiche Antwort

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